Bundespolizeiinspektion Ebersbach
BPOLI EBB: Alkoholisierter Störenfried sorgt für mehrere Polizeieinsätze
Bautzen, Bischofswerda (ots)
20.09.2025 | 21:35 Uhr | Bischofswerda 21.09.2025 | 05:55 Uhr | Bischofswerda 21.09.2025 | 09:55 Uhr | Bautzen 21.09.2025 | 11:00 Uhr | Bautzen
Am Wochenende beschäftigte ein 47-jähriger Mann aus Libyen Bundes- und Landespolizei in Bischofswerda und Bautzen gleichermaßen.
Am Abend des 20. September 2025 hatte der Mann gegen 21:35 Uhr in einem Zug Reisende belästigt und herumgespuckt. In Bischofswerda wurde er vom Zugpersonal von der Weiterfahrt ausgeschlossen. Die Bundespolizei konnte den Mann zunächst nicht mehr antreffen. Beamte der Landespolizei mussten ihn aber kurz darauf in Handschellen abführen, weil er in der Innenstadt ein parkendes Auto beschädigt hat und sehr aggressiv auf die Beamten reagierte. Nach einer Nacht in der Ausnüchterungszelle wurde er aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Allerdings sorgte er kurz darauf um 05:55 Uhr am Bahnhof Bischofswerda wieder für einen Bundespolizeieinsatz. Der Mann hielt sich im Gleis auf und behinderte die Abfahrt eines Zuges. Nach Eintreffen der Beamten trafen diese den Mann im Zug an, mit dem er nach Dresden fahren wollte. Da er aber weder Bargeld noch Zugfahrschein besitzt, musste er wieder aussteigen. Er wurde zur letzten bekannten Wohnadresse in Bautzen verbracht. Der Zug hatte eine Verspätung von ca. 30 Minuten.
Es dauerte nicht lange, da kam es um 09:55 Uhr zu einem weiteren Einschreiten der Bundespolizei. Der Libyer hielt sich am Bautzener Bahnhof auf und pöbelte Bahnreisende an. Er wollte noch immer nach Dresden fahren und hatte weiterhin kein Geld dabei. Die Beamten ordneten einen Platzverweis an.
Gegen 11:00 Uhr mussten dieses Mal Beamte des Bautzener Polizeireviers ausrücken. Der Libyer hatte in einem Regiobus und in der Reichenstraße Bürger angepöbelt. Der Mann musste abermals in den Polizeigewahrsam und wurde auch erst letzte Nacht nach Ausnüchterung wieder entlassen. Zuvor festgestellter Atemalkoholwert: 2,48 Promille.
Der unbelehrbare Wiederholungstäter muss sich nun wegen einer Sachbeschädigung, wegen des versuchten Erschleichens von Leistungen, wegen des unbefugten Gleisaufenthaltes sowie wegen einer Betriebsstörung verantworten. In der Vergangenheit war er schon häufig wegen ähnlicher Delikte aufgefallen. Bundes- und Landespolizei haben Ermittlungsverfahren eingeleitet.
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