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BPOLI LUD: An der Görlitzer Altstadtbrücke und den Görlitzer Grenzkontrollstellen klickten die Handfesseln

Görlitz (ots)

Am gestrigen Sonntag klickten in Görlitz vier Mal die Handfesseln. Bei den Festgenommenen handelt es sich um polnische Männer, nach denen per Haftbefehl gefahndet wurde.

So endete der Morgen für einen 21-Jährigen in der Justizvollzugsanstalt. Nachdem der Beschuldigte über die Stadtbrücke nach Deutschland gelangt war, setzte der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz einen Untersuchungshaftbefehl in Vollzug. Die Untersuchungshaft war vor wenigen Tagen im Zusammenhang mit einem versuchten besonders schweren Fall des Diebstahls vom Amtsgericht Burgwedel angeordnet worden.

Kurze Zeit später wurde an gleicher Stelle ein 25-Jähriger ergriffen. In seinem Fall lag ein Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten aus November 2023 (900,00 Euro Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis) vor. Der Verurteilte kam, wenn auch verspätet, seiner Zahlungspflicht nach. Nach beglichener Strafe reiste er weiter.

Im Laufe des Vormittags stellten die Einsatzkräfte dann an der Altstadtbrücke einen 38-Jährigen. Anschließend wurde er mit einem Sitzungshaftbefehl konfrontiert. Schließlich hatte das Amtsgericht Görlitz im März dieses Jahres die Sitzungshaft angeordnet, weil der Angeklagte zum Hauptverhandlungstermin nicht erschienen war. Ihm werden schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl und Diebstahl in sechs Fällen vorgeworfen. Bundespolizisten brachte ihn also erst zum Ermittlungsrichter, dann ebenfalls ins Gefängnis.

Der vierte Verurteilte (43) wollte am Nachmittag, ebenfalls über die Görlitzer Stadtbrücke, einreisen. Die Einreise wurde ihm jedoch erst erlaubt, nachdem er seine Schulden gegenüber der Landesjustizkasse Bamberg bezahlt hatte. Zu den Schulden war er durch das Amtsgericht Schwabach gekommen, welches ihn wegen Urkundenfälschung zur Zahlung von 850,00 Euro verurteilt hatte.

Bereits am Freitag war ein Georgier (53) auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße bei seiner Einreise kurz festgehalten worden. Seinen Namen hatte die Staatsanwaltschaft Weiden i.d.Opf im August 2024 auf die Fahndungsliste setzen lassen (Amtsgericht Weiden i.d.Opf. wegen unerlaubten Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel). Nach Zahlung von insgesamt 532,50 Euro Geldstrafe einschließlich Verfahrenskosten ging auch für ihn die Reise weiter.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3626-6110
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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