POL-GÖ: (415/2025) Getrennte Ermittlungen - Durchsuchungen in Duderstadt und Kreis Osterode nach Waffenvorfall hängen nicht zusammen, gewonnene Erkenntnisse ziehen gesonderte Ermittlungsverfahren nach sich
Göttingen (ots)
DUDERSTADT/OSTERODE (jk) - Nachdem die Polizei am Abend des 12. Dezember den Weihnachtsmarkt in Duderstadt geräumt hatte (siehe https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/119508/6178488, https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/119508/6178498), ergaben sich am Samstag (13.12.25) anhand von Zeugenaussagen erste Hinweise in Bezug auf den "Waffenträger", die in den Altkreis Osterode führten.
Der Anfangsverdacht zog sofort polizeiliche Maßnahmen nach sich. Die Durchsuchungen und weiteren Befragungen bestätigten diesen ersten Verdacht gegen mehrere Personen allerdings nicht. Tatsächlich wurde der Verdacht im Zuge der weiteren Ermittlungen bezogen auf den Vorfall am Duderstädter Weihnachtsmarkt entkräftet. Vielmehr ergaben sich neue Ermittlungsansätze, die jetzt einen gesonderten Ermittlungskomplex darstellen.
In diesem Ermittlungskomplex wird gegen einen 42-jährigen Herzberger als Hauptverdächtigen sowie fünf weitere Personen ermittelt. Hintergrund der Ermittlungen sind waffenrechtliche Verstöße. Im Kern geht es bei diesen waffenrechtlichen Verstößen um den Verdacht des unsachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen.
Wie bereits mitgeteilt, konnte in Bezug auf den eigentlichen Vorfall am Duderstädter Weihnachtsmarkt im Laufe der Ermittlungen der jetzt tatverdächtige 17-Jährige identifiziert und auch die Herkunft der mutmaßlich von ihm am 12. Dezember in der Duderstädter Innenstadt getragenen Waffe geklärt werden. Bei dieser handelte es sich, wie bereits per Pressemitteilung berichtet, um eine sog. Anscheinswaffe. In konkreten Fall war es eine Softairwaffe.
Eine Anscheinswaffe ist - im Gegensatz zum strafrechtlichen Begriff der Scheinwaffe - ein in Anlage 1 zum Waffengesetz (WaffG) legaldefinierter Begriff aus dem deutschen Waffenrecht, mit welchem Gegenstände bezeichnet werden, die echten Schusswaffen täuschend ähnlichsehen und daher nicht in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen (Quelle: Wikipedia).
Die Motivation des Jugendlichen ist weiterhin Bestandteil der laufenden Ermittlungen. Aufgrund seiner ersten Einlassung ist bislang von übertriebenem Imponiergehabe in Verbindung mit mangelnder Weitsicht über die Tragweite des eigenen Handelns auszugehen.
Gegen den 17-Jährigen aus Duderstadt laufen wegen seines Verhaltens am Abend des 12. Dezember in der Duderstädter Innenstadt Ermittlungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Diese dauern weiter an.
Insgesamt ist bei den Ermittlungen deutlich geworden, dass konkrete Gefahrenmomente letztlich nicht vorgelegen haben.
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