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POL-KN: (Konstanz) Betrug durch sogenanntes "Romance Scamming" und versuchte Geldwäsche (August 2020 - 22.01.2021)

Konstanz (ots)

Opfer der sogenannten "Romance Scamming"-Betrugsmasche in Verbindung mit einem Geldwäschedelikt wurde kürzlich ein 51-jähriger Mann, der seiner Internet-Bekanntschaft aus mehreren angeblichen Notsituationen helfen wollte und in mehreren Beträgen insgesamt 2.000 Euro auf diverse ausländische Konten überwies. Nachdem die Zahlungen seitens des Mannes geleistet waren, gab die Frau an, dass sie eine Erbschaft gemacht habe. Um an die Erbschaft zu gelangen seien Gebühren fällig, die der Mann über sein Konto weitergeben sollte, da die Frau angeblich kein geeignetes Konto besäße. Dieses Geld sollte der Mann nach Barauszahlung über einen Zahlungsdienstleister an die Internet-Bekanntschaft weiter transferieren. Tatsächlich gingen in der Folge mehrere Geldbeträge auf dem Konto ein. Nach Sachlage stammen diese Gelder aber aus Betrugshandlungen. Hätte der Mann nun die Gelder wie verlangt weitergegeben, hätte dies zu Folge gehabt, dass sich er selbst wegen Geldwäsche strafbar gemacht hätte. Durch einen Bekannten wurde der Betrug aber bekannt, weshalb es nicht zur Weitergabe des Geldes kam."

Bei der Masche "Romance oder Love Scamming" erfolgt die erste Kontaktaufnahme zwischen Opfer und Täter über das Internet, sei es durch Dating-Portale, Facebook oder andere. Grundlage dieser Betrugsmasche ist zunächst das Erschleichen des Vertrauens des Opfers durch Aufmerksamkeit und Liebesbekundungen. Anschließend gibt der Täter vor, durch eine unvorhergesehene Situation in Geldnot geraten zu sein und momentan nicht an sein eigenes Geld zu kommen. Die dann bereits emotional abhängigen Geschädigten überweisen daraufhin dem Täter Geld auf ein Konto im Ausland. Meist bleibt es nicht bei einer Forderung nach Geld: Das Opfer wird unter immer neuen falschen Behauptungen von den Tätern rücksichtslos so lange wie möglich finanziell ausgenommen.

Um zu verhindern, dass man selbst leichtgläubig zum Opfer oder zum Beschuldigten einer Geldwäsche wird, rät die Polizei grundsätzlich keine Gelder an Personen weiterzuleiten, deren Identität nicht zweifelsfrei feststeht. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass eine Telefonnummer, eine (Mail-)Adresse und oft sogar eine Kopie eines Ausweispapieres (die meist gefälscht sind oder von anderen Personen stammen) nicht ausreicht, um die Betrüger zu ermitteln.

Informationen zu dem Betrugsphänomen "Love / Romance Scamming" sowie zu weiteren Betrugsmaschen und Tipps, wie man sich schützen kann, finden sich auf den Internetseiten der Polizeilichen Kriminalprävention unter www.polizei-beratung.de.

Rückfragen bitte an:

Tatjana Deggelmann
Polizeipräsidium Konstanz
Pressestelle
Telefon: 07531 995-1014
E-Mail: konstanz.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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