CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Strobl/Philipp: Nachbesserungen beim Informationsfreiheitsgesetz dringend erforderlich

15.03.2005 – 09:50

Berlin (ots)

Anlässlich der Anhörung im Innenausschuss des
Deutschen Bundestages zum Informationsfreiheitsgesetz erklären der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut
Koschyk MdB, der Obmann im Innenausschuss, Thomas Strobl MdB, und die
zuständige Berichterstatterin, Beatrix Philipp MdB:
Der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis90/Die Grünen
für ein Informationsfreiheitsgesetz (Drs. 15/4493) soll jedermann, ob
deutscher, europäischer oder anderer Nationalität einen
voraussetzungslosen Zugang zu Daten der Bundesverwaltung ermöglichen.
Das mit dem Informationsfreiheitsgesetz angestrebte Ziel nach
Transparenz von Verwaltungshandeln wurde grundsätzlich von allen
Sachverständigen und auch von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt.
Allerdings mahnten alle Experten erheblichen Änderungsbedarf bei dem
vorliegenden Gesetzentwurf an.
Kritik wurde an unklaren Formulierungen, offenen
Auslegungsmöglichkeiten und Abwägungsnotwendigkeiten geübt, so gibt
es für letztere z.B. keine weiterführenden Kriterien. Die zahlreichen
und z.T. unpräzisen Ausnahmetatbestände lassen auf erhebliche
koalitionsinterne Schwierigkeiten schließen. Die Experten machten
darauf aufmerksam, dass eine Abstimmung mit EU- Vorgaben erfolgen
müsse und eine Definition von „Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“
zu bedenken sei, um -„auch und besonders“- in diesem Bereich
Missbrauch zu begegnen.
Wie bei Konflikten eine ausreichende Berücksichtigung von
Datenschutzrechten erfolgen wird, wenn von einer Person gleichzeitig
über die Informationsfreiheit entschieden werden soll, wird noch zu
klären sein. Von vielen Experten wurden daher auch Bedenken
hinsichtlich der vorgesehenen Zusammenlegung der Ämter des
Bundesdatenschutzbeauftragten und des
Informationsfreiheitsbeauftragten geäußert.
Im Ergebnis hat die Anhörung zahlreiche rechtliche und praktische
Fragen aufgeworfen, die einer eingehenden Klärung bedürfen. Die
Koalitionsfraktionen sind nun aufgefordert, die Anhörung auszuwerten,
die zahlreichen Bedenken aufzugreifen und entsprechende Änderungen am
Gesetzentwurf vorzunehmen.
Es wird davor gewarnt, durch ein „Hau-Ruck-Verfahren“ und
Zeitdruck einen möglichen Konsens von vornherein zu verhindern.
Rot-Grün hat über 6 Jahre für die Einbringung eines
Informationsfreiheitsgesetzes gebraucht. Das Ergebnis findet
allerdings schon bei Bundesinnenminister Schily (SPD) keine
Zustimmung.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert ausreichend Zeit, um
konstruktiv und sachlich an dem Gesetzgebungsverfahren mitzuwirken.
Es stellt sich allerdings grundsätzlich die Frage, ob das Gesetz in
der derzeitigen wirtschaftlichen Situation derart dringend notwendig
ist, zumal wir derzeit, sowohl in der Regierung, als auch in der
Opposition weitaus wichtigere und existenziellere Probleme der
Menschen in unserem Land zu lösen haben, vorrangig die
Arbeitsplatzfrage. Hier besteht allerdings erheblicher Zeitdruck. Man
hat den Eindruck, bei Rot-Grün verrutscht zuweilen die politische
Prioritätensetzung.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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