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Winkelmeier-Becker: Beim Cybergrooming muss schon der Versuch strafbar sein

28.09.2016 – 16:23

Berlin (ots)

Der Schutz von Kindern kennt keine Kompromisse

Cybergrooming ist aktuell wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Erwachsene, die sich im Internet als Kinder ausgeben, um sexuelle Kontakte mit Kindern und Jugendlichen anzuknüpfen sind ein zunehmendes Problem. Die ARD sendet dazu heute einen Themenabend. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Beim Cybergrooming muss endlich auch der Versuch strafbar werden. Wir müssen jede Möglichkeit nutzen, um Kinder vor solchen Gefahren zu schützen. Dazu bedarf es endlich einer handfesten Sanktion. Das gilt auch dann, wenn der Täter unbewusst nur mit einem erwachsenen Lockvogel - etwa der Mutter des Kindes oder einem Polizisten - chattet und die geplante Tat deshalb im Versuchsstadium steckenbleibt. Wir haben kein Verständnis, dass Bundesjustizminister Maas die Forderung, endlich auch den Versuch des Cybergroomings unter Strafe zu stellen, bisher immer zurückgewiesen hat.

Mit dem im November 2014 verabschiedeten Gesetz "Zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht" wurde die Strafbarkeit des sog. "Cybergroomings" zwar auf alle Formen der modernen Kommunikation ausgedehnt. Dies war nach Ansicht der Union aber zu wenig. Die Union forderte bereits damals die Einführung einer Versuchsstrafbarkeit. Dann wäre es bereits strafbar, wenn der Täter fälschlicherweise annimmt, dass er ein Kind im Internet in sexueller Absicht anspricht; tatsächlich aber mit einem Polizeibeamten oder den Eltern chattet, die sich als Kind ausgegeben haben. In derartigen Fallkonstellationen weist der Täter nachweislich die erforderliche kriminelle Energie auf, um sich mit einem Kind zu verabreden. Es ist dann nur eine Frage des Zufalls, ob der Täter - wie beabsichtigt - in sexueller Absicht Kontakt zu einem Kind aufnimmt, oder ob er zunächst an einen Erwachsenen gerät. Bereits in diesem Stadium liegt ein strafwürdiges Verhalten vor, das eine Strafbarkeit des Versuchs rechtfertigt.

Nach Ansicht von Experten würde eine Versuchsstrafbarkeit die Ermittlungsmöglichkeiten zur Überführung solcher Täter und die Chancen auf Verhinderung weiterer Taten maßgeblich steigern. Die Folge wäre eine erheblich größere Abschreckung potentieller Täter. Diesen präventiven Schutz dürfen wir unseren Kindern nicht verwehren. Bundesjustizminister Maas muss deshalb endlich handeln."

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