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Weiß: Bürokratie beim Mindestlohn wird abgebaut

31.07.2015 – 10:37

Berlin (ots)

Erleichterungen bei den Dokumentationspflichten helfen Arbeitnehmern und Unternehmen

Am heutigen Freitag wird die zum 1. August in Kraft tretende Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit verbunden sind erhebliche Erleichterungen bei den Dokumentationspflichten und bei der Kontrolle des Mindestlohns. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Peter Weiß:

"Der Mindestlohn bleibt ein deutsches Erfolgsmodell. Das zeigt auch ein Blick auf die positiven Nachrichten vom Arbeitsmarkt und aus der Wirtschaft. Der gesetzliche Mindestlohn schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland vor unangemessen niedrigen Löhnen und leistet zugleich einen wichtigen Beitrag für einen fairen und funktionierenden Wettbewerb.

Die nun zum 1. August in Kraft tretende Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung ist sachgerecht und eine sinnvolle Nachjustierung, um die Praktikabilität und Anwendbarkeit des Mindestlohn für Arbeitnehmer und Unternehmen gleichermaßen zu gewährleisten.

Durch die Absenkung des Schwellenwertes von 2.958 Euro auf 2.000 Euro wird zukünftig sichergestellt, dass die Betriebe nicht mit Aufzeichnungspflichten belastet werden, wo Verstöße unwahrscheinlich sind. Damit werden unnötige bürokratische Hürden abgebaut. Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung zur besseren Anwendbarkeit des Mindestlohns ist der Verzicht auf die Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers bei der Beschäftigung familiennaher Angehöriger. Weitere Anstrengungen müssen aber weiterhin unternommen werden, um sachgerechte Lösungen für das Ehrenamt zu finden. Dem ehrenamtlichen Engagement darf Politik keine Steine in den Weg legen.

Die weitere Evaluierung und Anstöße für eine reibungslose Umsetzung des Mindestlohns im Bereich der Wirtschaft gehören nun aber in die Hände der Mindestlohn-Kommission, für die die Union als Herzstück des sozialpartnerschaftlich ausgestalteten allgemeinen Mindestlohnes immer eingetreten ist. Die Sozialpartner sind hier zusammen in Verantwortung, das Erfolgsmodell Mindestlohn bei Bedarf weiterzuentwickeln."

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