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Seehofer/Lohmann/Faust: Position der Union zur Krankenhauspolitik

09.11.2001 – 10:52

Berlin (ots)

Im Zusammenhang mit der von der Bundesregierung
geplanten Einführung eines neuen Vergütungssystems in den
Krankenhäusern erklären der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Horst Seehofer MdB, der
gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Wolfgang Lohmann MdB, und der Berichterstatter der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Krankenhauspolitik, Dr. Hans-Georg
Faust MdB:
Zu den wichtigsten Leistungen der Krankenversicherung gehört die
Gewährung von Krankenhausbehandlung. Sie ist ein wesentlicher
Eckpfeiler der medizinischen Versorgung unserer Bevölkerung. Die an
den Krankenhäusern beschäftigten Ärzte und Pflegepersonen erbringen
eine Vielzahl von gesundheitserhaltenden und lebensrettenden
Leistungen. Damit tragen sie zu einer qualitativ hochwertigen
stationären Versorgung bei, die im internationalen Vergleich einen
hohen Rang hat. Dies zeigt auch die zunehmende Inanspruchnahme von
stationären Leistungen durch Patienten aus dem Ausland.
Gleichzeitig ist die Krankenhausbehandlung eine kostenintensive
Versorgungsform. Der Ausgabenanteil der gesetzlichen
Krankenversicherung für die Krankenhäuser ist von 30,1 Prozent in
1975 auf 33,6 Prozent im Jahr 2000 gestiegen. Im Jahr 2000 gaben die
Krankenkassen 87 Mrd. DM für die Krankenhäuser aus. Dies zeigt, dass
alle Maßnahmen im Gesundheitswesen ohne Einbeziehung der
Krankenhäuser unzureichend wären.
Es ist unbestritten, dass auch der stationäre Bereich zur
Steigerung der Effizienz und Optimierung der Leistungen und
Kostenstrukturen reformiert werden muss. Dabei sollte auf die
Reformen der Jahre 1992 bis 1998 aufgebaut werden. Die dort
eingeleiteten Maßnahmen müssen organisch weiterentwickelt werden.
Wichtige Eckpunkte aller Überlegungen zur stationären Versorgung
sind:
  • Die Orientierung am medizinischen Bedarf der Bevölkerung. Deshalb ist eine Budgetierung der Leistungsausgaben abzulehnen.
  • Eine wohnortnahe Versorgung. Deshalb muss die Finanzierung so gestaltet sein, dass auch im ländlichen Bereich die Krankenhäuser eine Regelversorgung sicherstellen können.
  • Eine ausreichende Zahl von Ärzten und Pflegepersonal. Diese dürfen nicht überlastet werden, sonst leidet deren Motivation und Arbeitsfähigkeit sowie die Qualität der Patientenversorgung.
  • Eine Entbürokratisierung der Arbeitsabläufe. Deshalb muss der Verwaltungsaufwand auf das unbedingt Erforderliche reduziert werden.
  • Die Sicherstellung der Aus- und Weiterbildung der medizinischen Berufe. Deshalb muss die Finanzierung so gestaltet sein, dass die Krankenhäuser diesem Auftrag in ausreichendem Umfang nachkommen können.
  • Eine leistungsgerechte Vergütung. Die Gestaltung der Entgelte muss transparent, qualitätsorientiert und nach betriebswirtschaftlichen Kriterien erfolgen. Die Krankenhäuser müssen eine verlässliche finanzielle Planungsgrundlage haben.
  • Eine Transparenz über Leistungsspektrum und -qualität. Die Krankenhäuser sollen Versicherten und Kostenträgern Auskunft darüber geben, welche Leistungen sie mit welcher Häufigkeit und Ergebnisqualität erbringen.
  • Ein verbesserter Wettbewerb. Die Krankenhäuser sollen sich verstärkt einem leistungs- und qualitätsorientierten Wettbewerb untereinander stellen.
Schlussfolgerungen zur Weiterentwicklung des Vergütungssystems im
stationären Bereich:
Grundsätzlich ist eine möglichst weitgehende Umstellung auf ein
einheitliches Preissystem richtig. Wichtige Voraussetzungen dafür
wurden mit der Einführung der Fallpauschalen im Rahmen des
Gesundheitsstrukturgesetzes 1992 und der GKV-Neuordnungsgesetze 1997
geschaffen. Jedwede Weiterentwicklung von Fallpauschalen oder Preisen
für Krankenhausleistungen muss sorgfältig geprüft und unter Beachtung
der genannten Eckpunkte weiterentwickelt werden. Dies darf nicht
unter dem Diktat einer zeitlichen Frist geschehen. Praktikabilität
und Sorgfalt müssen Vorrang haben.
Die von der Bundesregierung für das Jahr 2003 geplante Einführung
einer kompletten Fallpauschalen-Vergütung auf der Grundlage von
Diagnosis-Related-Groups (DRGs) ist vorschnell und nicht ausreichend
durchdacht. Eine solche vollständige Umsetzung eines Preissystems ist
bisher von keinem Land der Welt als durchführbar erachtet worden,
weil es im wesentlichen ökonomisch ausgerichtet ist und medizinische
Aspekte in vielen Bereichen nicht ausreichend berücksichtigt.
Durch das DRG-Fallpauschalensystem wird es zu tiefgreifenden
Veränderungen in der Krankenhausversorgung kommen. Es führt zu einer
verstärkten Tendenz zur Spezialisierung, Leistungsverdichtung und
Verweildauerverkürzung. Das kann auch negative Auswirkungen auf die
Versorgungsqualität der Patienten, die Arbeitsbelastung der
Krankenhausmitarbeiter und deren Aus- und Weiterbildung haben. Die
ambulante vertragsärztliche Versorgung wird durch Verlagerungen aus
dem stationären Bereich in erheblichem Umfang belastet werden. Diese
Entwicklung wird die ohnehin schon bestehende Ressourcenknappheit in
der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung nachhaltig verschärfen.
Bisher ist nicht erkennbar, wie die Bundesregierung solchen
unerwünschten Nebenwirkungen entgegnen will.
Abzulehnen ist daher sowohl die Budgetierung der
Leistungsausgaben, als auch die überstürzte Einführung eines
umfassenden DRG-Fallpauschalensystems. Insbesondere würde das
DRG-Fallpauschalensystem unter den Bedingungen eines Budgets
zwangsläufig zu Preisverfall in den Krankenhäusern sowie zu
Unterversorgung und Selektion von Patienten führen. Dann würde nur
noch die Frage nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis eines Patienten im
Vordergrund stehen. Dies ist im Sinne einer hochwertigen
medizinischen Versorgung nicht zu verantworten.

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