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Spahn/Maag: Auch künftig die beste medizinische Versorgung für alle sichern

17.12.2014 – 11:04

Berlin (ots)

Kabinett verabschiedet Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes

Eine gute und effiziente ärztliche Versorgung muss auch in Zukunft in allen Regionen Deutschlands gesichert sein. Zum heute vom Bundeskabinett verabschiedeten GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, und die Berichterstatterin für ärztliche Versorgung, Karin Maag:

"Mit dem Gesetz werden wir die ärztliche Versorgung nachhaltig stärken. In einigen Regionen Deutschlands fehlen schon heute Hausärzte. Deshalb werden wir die Rahmenbedingungen für Ärzte weiter verbessern. Dazu zählen der Abbau von Bürokratie, die Stärkung der Weiterbildungsmöglichkeiten und die bessere Vergütung. Wo es Unterversorgung gibt, werden wir medizinische Versorgungszentren in kommunaler Hand ermöglichen und die Krankenhäuser in die ambulante Versorgung einbinden. Wer Unterversorgung bekämpfen will, muss auch die Überversorgung regeln. Deshalb gehen die Maßnahmen im Versorgungsstärkungsgesetz nur Hand in Hand. Zukünftig werden Arztsitze, die für die Versorgung der Patienten nicht notwendig sind, nicht mehr nachbesetzt. Allerdings auch erst dann, wenn die Kassenärztlichen Vereinigungen der Schließung ausdrücklich zustimmen. Die bisher bestehenden Regelungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung werden vollständig durch regionale Vereinbarungen ersetzt. Das wird insbesondere den Fachärzten zu Gute kommen, die in der Vergangenheit mit Regressforderungen konfrontiert waren. Das kann jetzt von den Verantwortlichen vor Ort passgenauer geregelt werden. Dabei bleiben die bewährten Regelungen "Beratung vor Regress" und die sogenannten Praxisbesonderheiten weiter bestehen.

Um unnötige Operationen zu vermeiden, stärken wir bei bestimmten planbaren medizinischen Eingriffen im Krankenhaus den Anspruch auf eine Zweitmeinung. Wer aus dem Krankenhaus entlassen wird, kann demnächst auch von dort ein Rezept für Medikamente oder eine Krankschreibung bekommen. Das war bisher nicht möglich, denn es musste ein niedergelassener Arzt aufgesucht werden. Wir ermöglichen mehr strukturierte Behandlungsprogrammen für Menschen mit Rückenleiden oder Depressionen. Außerdem stellen wir 300 Millionen Euro pro Jahr für einen Innovationsfonds bereit, der neue Versorgungsformen fördert. Wir fördern die Wahlfreiheit für die Versicherten, indem wir den Krankenkassen bessere Möglichkeiten als bisher geben, für ihre Patientinnen und Patienten besondere Versorgungsmodelle, sogenannte Selektivverträge, anzubieten. Kürzere Wartezeiten für einen Facharzttermin - das ist uns ein weiteres Anliegen im neuen Versorgungsgesetz. Meistens geht die Terminvergabe schnell, aber manchmal müssen die Versicherten viel Geduld aufbringen. Wenn es aus medizinischer Sicht eilt und der Wunscharzt keinen schnellen Termin anbieten kann, muss der Versicherte bisher andere Fachärzte selbst kontaktieren. Diese Mühe nehmen wir den Patientinnen und Patienten jetzt ab. Wer zukünftig eine Überweisung zum Facharzt hat, kann sich an eine Servicestelle wenden, die ihm einen Termin innerhalb von vier Wochen vermittelt. Kann die Servicestelle keinen Facharzttermin anbieten, muss sie einen ambulanten Behandlungstermin im Krankenhaus ermöglichen. Das hilft den Versicherten und die Verantwortung bleibt in der Hand der Ärzteschaft."

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