CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Dött/Nüßlein: Anhörung bestätigt: Laufzeitverlängerung ist der richtige Weg

21.10.2010 – 14:10

Berlin (ots)

Am heutigen Donnerstag fand eine Anhörung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages zur 11. Und 12. Novelle des Atomgesetzes statt. Dazu erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, und der zuständige Berichterstatter, Georg Nüßlein:

Mit der Novellierung des Atomgesetzes sichern wir eine klimaverträgliche, verlässliche und bezahlbare Energieversorgung in Deutschland. Sicherheit hat dabei höchste Priorität. Wir schaffen eine tragfähige Brücke ins Zeitalter der Erneuerbaren Energien. Eine Verlängerung der Laufzeiten ist gut für das Klima, gut für die Verbraucher und gut für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Expertenanhörung hat unmiss-verständlich ergeben, dass Kernenergie für eine Übergangszeit erforderlich ist, um eine Stromlücke in Deutschland und die daraus resultierenden umfangsreichen Stromimporte aus den Nachbarländern zu vermeiden. Der hohe Sicherheitsstandard deutscher Kernkraftwerke wurde durch die Experten bestätigt. Auch die preisdämpfende Wirkung der Kernenergie auf die Strompreise für die Verbraucher wurde erneut betont. Von großer Bedeutung ist für uns aber gerade auch, dass mit der Verlängerung der Laufzeiten ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen und damit zur Erreichung unserer ambitionierten Klimaschutzziele erreicht wird.

Auch die Rechtsauffassung, dass eine Zustimmung des Bundesrates zur Verlängerung der Laufzeiten nicht erforderlich ist, wurde gestützt.

Hintergrund:

Mit der 11. Novelle des Atomgesetzes erfolgt die Erhöhung der zugewiesenen Elektrizitätsmengen. Damit wird die Laufzeit der Kraftwerke um durchschnittlich 12 Jahre verlängert. Bei Kernkraftwerken mit Beginn des Leistungsbetriebs bis einschließlich 1980 wird die Laufzeit um 8 Jahre verlängert, bei den jüngeren um 14 Jahre. Die für die Laufzeitverlängerung zusätzlich benötigten Elektrizitäts-mengenerzeugungsrechte werden mit dem Gesetzentwurf den Kraftwerken zugeteilt.

Ziel der 12. Novelle des Atomgesetzes ist es, die Richtlinie 2009/71/EURATOM über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie dient der Schaffung eines europäischen Gemeinschaftsrahmens zur Aufrechterhaltung und zur Förderung der kontinuierlichen Verbesserung der nuklearen Sicherheit kerntechnischer Anlagen. Die Verpflichtungen aus der Richtlinie werden - soweit sie nicht bereits geltendes innerstaatliches Recht darstellen - übernommen. Unabhängig von der Richtlinienumsetzung sieht der Gesetzentwurf vor, dass zur Erhöhung der Sicherheitsreserven und zur Gewährleistung einer möglichst hohen Sicherheit zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen in Kernkraftwerken verwirklicht werden.

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