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Schmidt: Amtsgericht lehnt Beugehaft ab

11.07.2000 – 13:11

Berlin (ots)

Zur Ablehnung des Antrages auf Beugehaft für Hans Terlinden
erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1.
Untersuchungs-ausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB:
Der zuständige Berliner Ermittlungsrichter hat es abgelehnt, die
von der rot-grünen Mehrheit des Untersuchungsausschusses gewünschte
Beugehaft für den Zeugen Terlinden zu verhängen.
Damit wird Rot-Grün durch ein Gericht in die rechtsstaatlichen
Schranken verwiesen. Nicht nur nach den üblichen rechtsstaatlichen
Grundsätzen, sondern auch nach der Praxis der Untersuchungsausschüsse
in den vergangenen Jahrzehnten war klar, dass der Zeuge Terlinden
wegen des gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahrens der
Staatsanwaltschaft Bonn derzeit vor dem Untersuchungsausschuss nicht
mehr aussagen musste, als er ausgesagt hat.
Erstmals im Deutschen Bundestag hat Rot-Grün die Mehrheit in einem
Untersuchungsausschuss. Jeder aufmerksame Beobachter kann
feststellen: Der von Rot-Grün beherrschte Untersuchungsausschuss
unter dem Ausschussvorsitzenden Neumann (SPD) hat ein
rechtsstaatliches Defizit und dies ist von Rot-Grün gewollt.
Einerseits setzt man sich über die Rechtsprechung zum
Auskunftsverweigerungsrecht hinweg und lädt bewusst Zeugen zu einem
Zeitpunkt, zu dem Ermittlungsverfahren anhängig sind, zum anderen
versucht man zwecks Unterdrückung der Opposition im
Untersuchungsausschuss nicht bestehende Regeln für deren Verhalten zu
etablieren.
Ich fordere die rot-grüne Mehrheit im Untersuchungsausschuss auf,
endlich Rechtsstaatlichkeit zu akzeptieren.
Ich fordere den Ausschussvorsitzenden Neumann auf, sich endlich
für rechtsstaatliches Verhalten der rot-grünen Ausschussmehrheit
einzusetzen.

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