ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Starke Schmerzmittel als Reisebedarf ins Ausland mitnehmen

24.06.2008 – 10:30

Berlin (ots)

Patienten, die starke Schmerzmittel oder andere
Betäubungsmittel brauchen, können diese Medikamente bei 
Auslandsreisen grundsätzlich als persönlichen Reisebedarf mitnehmen. 
Es gibt keine international harmonisierten Bestimmungen für die 
Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Reisen. Bei Reisen innerhalb der 
Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens, dazu gehören fast alle 
europäischen Staaten, sollten sich Patienten vom Arzt eine 
entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen. Die möglichst auch in 
englischer Sprache ausgestellte Bescheinigung sollte Angaben zur 
Einzel- und Tagesdosis, zur Wirkstoffbezeichnung und zur Dauer der 
Reise enthalten.
Bei Reisezielen außerhalb des Schengener Abkommens sollten sich 
Patienten bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung informieren. 
"Ist die Mitnahme eines Betäubungsmittels nicht möglich, können sich 
Patienten in einer deutschen Apotheke zu entsprechenden Präparaten 
beraten lassen, die von einem im Reiseland ansässigen Arzt 
verschrieben werden können", so Magdalene Linz, Präsidentin der 
Bundesapothekerkammer.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch 
unter www.bfarm.de (dort kann die Bescheinigung heruntergeladen 
werden) und www.abda.de

Pressekontakt:

Dr. Ursula Sellerberg
Stellv. Pressesprecherin
Tel. 030-40004 -134, Fax -133
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
www.abda.de

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