Schertz Bergmann Rechtsanwälte

Prof. Dr. Gertrud Höhler widerspricht Vorwürfen

29.06.2007 – 15:53

Berlin (ots)

Als Rechtsanwalt von Frau Universitätsprofessorin
Dr. Gertrud Höhler bin ich beauftragt, Ihnen folgendes mitzuteilen:
In der letzten Woche wurde in Medien die Behauptung verbreitet, 
Frau Professor Höhler habe wissentlich an einen Landtagsabgeordneten 
der NPD Räume zur Nutzung durch die NPD vermietet. Unter anderem hat 
der nordrhein-westfälische Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart 
gegenüber Medien hierzu erklärt:
"Eine wissentliche Vermietung von Räumen zur Nutzung durch die NPD
ist zwar nicht justiziabel, für mich allerdings auch nicht 
akzeptabel."
Frau Professor Höhler hat mich gebeten, in vorgenanntem 
Zusammenhang ihre Interessen zu vertreten. Die Hausverwaltung hat uns
zu dem Sachverhalt mitgeteilt:
"Feststeht, dass Frau Professor Höhler den Fakt der 
Fraktionstätigkeit des Herrn Klose für die NPD zum Zeitpunkt der 
Vertragsunterschrift nicht gekannt hat und mit diesem Problem erst im
Zusammenhang mit einer Veröffentlichung eines Artikels konfrontiert 
wurde."
Dieses bedeutet, dass unsere Mandantin zum Zeitpunkt der 
Vertragsunterschrift keinerlei Kenntnis von der Tätigkeit von Herrn 
Klose hatte. Die Vermietung wurde durch eine beauftragte 
Hausverwaltung durchgeführt. Nach Kenntnis des Sachverhalts hat Frau 
Professor Höhler unverzüglich rechtlich prüfen lassen, inwiefern der 
bereits abgeschlossene Mietvertrag gekündigt werden kann. Dieses ist 
aus Rechtsgründen nicht möglich.
Feststeht damit auch, dass die Aussage von Herrn Minister 
Pinkwart, es habe hier durch Frau Professor Höhler eine wissentliche 
Vermietung an ein NPD-Mitglied gegeben, falsch ist und daher ein 
vorwerfbares Verhalten nicht festgestellt werden kann. Ich habe daher
auch im Auftrag von Professor Höhler an Herrn Minister Pinkwart 
geschrieben und ihn gebeten, in Zukunft von derartigen Behauptungen 
Abstand zu nehmen.
Wir bitten weiterhin im Namen meiner Mandantin, den mitgeteilten 
Sachverhalt bei künftiger Berichterstattung zu dem Vorgang zu 
berücksichtigen.
Dr. Christian Schertz
Rechtsanwalt

Pressekontakt:

Schertz Bergmann Rechtsanwälte
RA Dr. Christian Schertz
Kurfürstendamm 53
D-10707 Berlin
Tel. (030) 88 00 15-0
Fax: (030) 88 00 15-55

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