Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Ende der Wahlfreiheit beim Energieausweis - Ab sofort Bedarfsausweis für kleine Gebäude

29.09.2008 – 10:40

Berlin (ots)

Am 30. September 2008 endet die Wahlfreiheit beim
Energieausweis für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen und 
Bauantrag vor dem 1. November 1977. Bisher konnten Eigentümer dieser 
Gebäude sich entweder für einen bedarfs- oder einen 
verbrauchsbasierten Energieausweis entscheiden. Der Energieausweis 
wurde am 1. Juli 2008 für Gebäude bis einschließlich Baujahr 1965 
verbindlich eingeführt. Die Ausweispflicht für jüngere Gebäude gilt 
ab dem 1. Januar 2009. Eigentümer müssen einen Energieausweis 
vorlegen, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung neu vermietet, verkauft 
oder verpachtet werden soll.
"Gerade die energetische Qualität von kleinen Gebäuden lässt sich 
mit einem Bedarfsausweis viel präziser ermitteln," kommentiert Thomas
Kwapich, Experte bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). 
"Stellt man für ein solches Gebäude einen Verbrauchsausweis aus, kann
die Bewertung stark durch das individuelle Heizverhalten der Bewohner
beeinflusst werden."
Eigentümer von großen Gebäuden, das heißt mit fünf oder mehr 
Wohnungen, können weiterhin zwischen beiden Ausweisvarianten wählen. 
Die dena rät allen Eigentümern zum Bedarfsausweis. "Er bietet eine 
objektive Beurteilung der energetischen Qualität eines Gebäudes und 
hilft mit konkreten Tipps beim Einstieg in die Modernisierung", sagt 
Kwapich.
Beim Bedarfsausweis begutachtet der Fachmann die Bausubstanz und 
die Heizungsanlage des Gebäudes. Aufgrund des energetischen Zustands 
des Gebäudes berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und 
Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird. Der
Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage der 
Heizkostenabrechnungen und gibt den Energieverbrauch der 
Gebäudenutzer bei Heizung und Warmwasser in den letzten drei Jahren 
an. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt somit 
auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab.
Achten sollten Eigentümer in jedem Fall auf die Qualität des 
angebotenen Energieausweises. Eine Qualitätsgarantie bietet zum 
Beispiel das dena-Gütesiegel für Energieausweise. Es verlangt unter 
anderem eine intensive technische Analyse des Gebäudes durch einen 
geprüften Fachmann vor Ort. Die Genauigkeiten der Angaben und der 
Modernisierungsempfehlungen sind deshalb besonders hoch. Mit 
zusätzlichen Checks werden Fehler vermieden und die Qualität von 
Energieausweisen mit dena-Gütesiegel gesichert.
Qualifizierte Aussteller von Energieausweisen mit dena-Gütesiegel 
sind in der Aussteller-Datenbank der dena unter 
www.dena-energieausweis.de/expertensuche zu finden. Weitere 
Informationen zum dena-Gütesiegel im Internet und bei der kostenlosen
Energie-Hotline: 0800 0 736 734.
Hinweis für Bildredaktionen: Eine druckfähige Ansicht eines 
Musterausweises mit dena-Gütesiegel sowie Infografiken zum 
Energieausweis stehen zum Download bereit unter 
www.zukunft-haus.info/presse. (Abdruck frei, Quelle: Deutsche 
Energie-Agentur GmbH).

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Olga Kahre, Chausseestraße
128a, 10115 Berlin, Tel: +49 (0)30 72 61 65-769, Fax: +49 (0)30 72 61
65-699, E-Mail: kahre@dena.de, Internet: www.dena.de

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