KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

Anamnese und Beratung gehören mit zur Leistung
Gesundheitsuntersuchungen, Schutzimpfungen und Vorsorge von Praxisgebühr befreit

27.02.2004 – 10:28

Berlin (ots)

"Wer eine Arztpraxis aufsucht, um ausschließlich
Gesundheitsuntersuchungen, Krebsvorsorge, Schutzimpfungen oder die
Schwangerschaftsvorsorge in Anspruch zu nehmen, ist von der Zahlung
der Praxisgebühr befreit." Darauf hat heute in Berlin der
Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
hingewiesen.
Dr. Andreas Köhler stellte klar: "Zu diesen Leistungen gehören die
Anamnese, die Untersuchungen nach Vorgaben der einschlägigen
Richtlinien, die Mitteilung der erhobenen Befunde und die
entsprechende Beratung der Patienten. Erst wenn aufgrund des Befundes
weitere Diagnostik oder Therapiemaßnahmen notwendig sind, muss die
Praxisgebühr erhoben werden."
ots-Originaltext: KBV
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=34021

Kontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 0221 / 4005 - 213
Roland Ilzhöfer, Tel.: 030 / 4005 - 1230
Gabriele Prissok, Tel.: 030 / 4005 - 1240

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