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Rheinische Post: Kommentar
Rückschlag für Toleranz = Von Martina Stöcker

26.06.2014 – 20:27

Düsseldorf (ots)

Ein Raucher muss wohl nach 40 Jahren seine Wohnung in Düsseldorf zum Jahresende räumen. Zwar sei das Rauchen in der Mietwohnung erlaubt, der Mann habe aber seine Nachbarn mit Zigarettenqualm belästigt und damit eine rechtliche Grenze überschritten, befand das Landgericht. Zudem habe sich der Extrem-Raucher nicht ausreichend ums Lüften gekümmert. Man muss kein Raucher sein, um bei diesem Urteil ein gewisses Unbehagen zu empfinden. Auf dem Balkon oder der Terrasse dürfen die Raucher - das belegen mehrere Urteile - auch nicht mehr unbedingt ihre Zigarette anzünden. Natürlich kann der Düsseldorfer aufhören zu rauchen, aber es sollte die persönliche und freie Entscheidung erwachsener Menschen bleiben dürfen, was sie in ihrem Leben und ihren eigenen vier Wänden tun wollen - und sei es zu rauchen oder Schweinefleisch zu essen. Schon stellt sich die Frage, wann sich die ersten Nachbarn von für sie unangenehmen Essensgerüchen gestört fühlen. Für die Toleranz gegenüber Lebensweisen von Minderheiten ist dieses Urteil ein Rückschlag.

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