Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Falun Gong-Massenproteste vor 21 Jahren (25.4.): China kriminalisiert weiterhin Mitgliedschaft in Meditationsbewegung

24.04.2020 – 12:06

Falun Gong-Massenproteste vor 21 Jahren (25.4.):

  • Mitgliedschaft in Meditationsbewegung weiter kriminalisiert
  • Über 4.300 Mitglieder in Polizeigewahrsam, Arbeitslagern oder Gefängnissen gestorben
  • Praktizierende zudem verstärkt Opfer von illegalen Organ-Entnahmen

Am 25. April 1999 demonstrierten zehntausend Anhänger der Meditationsbewegung Falun Gong gegen die Verleumdung der Gemeinschaft in den staatlichen chinesischen Medien. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) erinnert an die darauffolgende Repression der Meditationsbewegung durch die Kommunistische Partei Chinas, die bis heute anhält.

Der damalige Premierminister Zhu Rongji hatte sich zunächst gesprächsbereit gezeigt. Drei Monate später, am 20. Juli 1999, schlug die diktatorische Regierung des Landes mit Massenverhaftungen zu. Zwei Tage darauf verfügte Chinas damaliger Staatspräsident Jiang Zemin, dass Falun Gong aufgrund einer angeblichen Gefährdung der "sozialen Ordnung" offiziell verboten werde. Zu dieser Zeit praktizierten schätzungsweise 70 Millionen Menschen in China Falun Gong.

"Seitdem kamen Schätzungen zufolge mehr als 4.300 Falun Gong-Mitglieder in Polizeigewahrsam, Arbeitslagern oder Gefängnissen zu Tode", berichtet Hanno Schedler, GfbV-Referent für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung. "Viele Anhänger wurden bereits mehrfach festgenommen." Gerade älteren Frauen werfen die Behörden vor, in der Öffentlichkeit für Falun Gong zu werben. Falun Gong-Praktizierende würden zudem verstärkt Opfer von illegalen Organ-Entnahmen. "Die chinesische Regierung sollte ihren Kampf gegen Falun Gong beenden und sich an die in der Verfassung garantierte Religionsfreiheit halten", so Schedler.

Selbst in Deutschland seien Falun Gong-Praktizierende Opfer der Verfolgung durch den chinesischen Staat: Chinesische Angestellte der hierzulande 18 Konfuzius-Institute dürfen nicht Angehörige der Meditationsbewegung sein. "Die deutsche Politik darf nicht zulassen, dass die religiöse Verfolgung der chinesischen Regierung auf unserem Boden fortgesetzt wird," findet Schedler.

Selbst Menschen, die die Falun Gong-Praktizierende nur verteidigen, werden von der chinesischen Regierung verfolgt: Gao Zhisheng, einer der bedeutendsten Menschenrechtsanwälte Chinas, hatte sich immer wieder für die Freiheit von Menschen christlichen Glaubens und Falun Gong-Mitgliedern eingesetzt. Seit 2017 ist der für zweimal für den Friedensnobelpreis nominierte Menschenrechtler spurlos verschwunden.

Die chinesische Regierung kriminalisiert Falun Gong konsequent. Artikel 300 des chinesischen Strafrechts stellt die Mitgliedschaft bei Falun Gong unter Strafe. Die Kommunistische Partei bezeichnet die Bewegung wie auch die stark verfolgte christliche Religionsgemeinschaft Kirche des Allmächtigen Gottes als "heterodoxe Lehre" oder "bösartigen Kult". Mit dieser Einstufung wird Falun Gong als subversive Organisation gebrandmarkt, bei der es sich definitionsgemäß gar nicht um eine Religionsgemeinschaft handeln könne.

Sie erreichen Hanno Schedler unter h.schedler@gfbv.de oder 0551 49906-15.

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