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Straubinger: Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildungsbranche kommt

Berlin (ots)

Das Bundeskabinett hat heute die von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales vorgelegte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:

"Die Union steht für faire Löhne in Deutschland. Gute Arbeit muss ordentlich bezahlt werden. Es ist Aufgabe der Tarifpartner, die Lohnhöhe festzulegen, die dann bundesweit für allgemeinverbindlich erklärt wird. Tarifliche Branchenmindestlöhne sind unsere Strategie gegen Lohndrückerei der Beschäftigten und gegen ruinöse wettbewerbsverzerrende Lohnkonkurrenz rechtschaffender Betriebe. Bereits heute profitieren vier Millionen Beschäftigte in elf Branchen davon. All diese Mindestlöhne sind in der Regierungszeit von CDU und CSU auf den Weg gebracht worden. Der Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildungsbranche liefert ein weiteres Argument gegen einen einheitlichen gesetzlichen, von der Politik bestimmten Mindestlohn. Der Mindestlohn-Tarifvertrag in der Aus- und Weiterbildungsbranche mit ihren rund 29.000 Beschäftigten tritt mit Wirkung zum 1. August 2012 in Kraft und gilt zunächst ein Jahr. Der Mindestlohn beträgt 12,60 Euro für Westdeutschland und Berlin und 11,25 Euro für Ostdeutschland. Die CSU will die Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für weitere Branchen öffnen. Dazu sollen die gesetzlichen Bedingungen für Allgemeinverbindlichkeitserklärungen erleichtert werden. Auf eine entsprechende Überprüfung hat sich die Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Fraktion zur Regelung einer allgemein verbindlichen Lohnuntergrenze Ende April 2012 verständigt."

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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