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Straubinger: Lohnabstandsgebot muss eingehalten werden

Berlin (ots)

Zu dem heutigen Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zum Berechnungs-
verfahren für die Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im 
Deutschen Bundestag, Max Straubinger:
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Klarheit 
geschaffen: Die Höhe der Regelsätze ist nicht generell zu 
beanstanden. Auch kritisierten die Richter nicht grundsätzlich die 
Berechnung anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des 
Statistischen Bundesamtes. Im Gegenteil: Sie halten dieses 
Statistikmodell für eine "verfassungsrechtlich zulässige, weil 
vertretbare Methode zur realitätsnahen Bestimmung des 
Existenzminimums für eine alleinstehende Person". Vielmehr 
kritisieren sie intransparente Abweichungen von diesem Verfahren.
Wir brauchen künftig für jede Bedarfsgemeinschaft einen eigens 
berechneten Regelsatz, der transparent und nachvollziehbar ist. 
Insbesondere die Berechnungsmethode für die Regelsätze der Kinder 
muss angepasst werden, so dass etwa Hefte oder Füller von vorneherein
in die Leistung eingerechnet sind. Auch außergewöhnliche höhere 
Bedarfe, wie beispielsweise im Fall einer Schwangerschaft, müssen 
künftig konkret berücksichtigt werden.
Es wird fristgerecht eine neue Form der Berechnung geben, die 
diesen Anforderungen gerecht wird. Es wird aber keine Totalrevision 
der Grundsicherung für Arbeitsuchende geben. Auch das 
Lohnabstandsgebot, nach dem der Erwerbstätige mehr bekommen soll als 
ein Transferempfänger, muss gewahrt bleiben. Arbeit muss sich weiter 
lohnen. Denn grundsätzlich ist es das Beste, Menschen in finanziell 
schwierigen Verhältnissen in die Lage zu versetzen, ihr Leben zu 
meistern, in dem sie arbeiten und die finanzielle Grundlage ihres 
Le¬bens durch eigene Erwerbstätigkeit schaffen.

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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