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Qualität in Pflegeheimen weiterentwickelt

Bonn (ots)

Gemeinsame Presseerklärung der Arbeitsgemeinschaft der
   Spitzenverbände der Krankenkassen:
AOK-Bundesverband, Bonn
   BKK-Bundesverband, Essen
   Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach
   See-Krankenkasse, Hamburg
   Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
   Bundesknappschaft, Bochum
   Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
   AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Zum ersten Mal werden in Deutschland die Anforderungen an die
soziale Betreuung und die hauswirtschaftliche Versorgung in
Pflegeheimen in Qualitätsmaßstäben definiert. Sie präzisieren darüber
hinaus die Qualitätsanforderungen an Pflegeheime und das Verfahren
zur Qualitätssicherung. Darauf haben sich die Spitzenverbände der
Pflegekassen am 16. Dezember 2003 mit den Spitzenorganisationen der
freien Wohlfahrtspflege und den privaten Pflegeheimträgern
verständigt. Die neuen Qualitätsmaßstäbe sollen am 01.04.2004 in
Kraft treten. Die neuen Qualitätsmaßstäbe bauen auf einer
Vereinbarung auf, die beim Inkrafttreten der Pflegeversicherung 1995
geschlossen wurde. Im Wesentlichen präzisieren sie die
Qualitätsanforderungen an Pflegeheime und das Verfahren zur
Qualitätssicherung. Erstmalig werden die Anforderungen an die soziale
Betreuung und die hauswirtschaftliche Versorgung in Pflegeheimen
dargestellt. Damit wird eine umfassende, verbindliche Grundlage für
die qualitätsgesicherte stationäre Pflege und Betreuung
pflegebedürftiger Menschen in Deutschland geschaffen.
An der Weiterentwicklung der Qualitätsmaßstäbe waren renommierte
Sachverständige aus der Pflegewissenschaft und der Hauswirtschaft
beteiligt. Insgesamt ist es gelungen, das heute als gute Praxis
geltende Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeheimen
so zu beschreiben, dass die Einrichtungsträger und ihre Beschäftigten
sowie die Pflegekassen und der Medizinische Dienst der Krankenkassen
eine konkrete Zusammenfassung des üblichen Qualitätsstandards in
Pflegeheimen erhalten. Mit diesen für alle Beteiligten verbindlichen
Anforderungen wird auch den Heimbewohnern und ihren Angehörigen eine
wesentliche Hilfestellung für die Beurteilung des
Pflegeheim-Standards gegeben. Dies ist um so wichtiger, als es
mancher Orts immer wieder zu Qualitätsproblemen in der Pflege
gekommen ist.
Die Spitzenverbände bedauern, dass kurz vor Abschluss der
Verhandlungen die kommunalen Spitzenverbände ihre bis dahin
konstruktive Mitarbeit eingestellt haben. Nach Auffassung der
kommunalen Spitzenverbände lasse die Finanzsituation der Kommunen ein
Festhalten an der derzeitigen Qualität der Pflegeheime nicht zu;
erforderlich seien viel mehr Absenkungen des Standards. Es bleibt
abzuwarten, welche Auswirkungen diese Verweigerungshaltung letztlich
auf die neuen Qualitätsmaßstäbe haben wird. Die Spitzenverbände der
Pflegekassen haben mit dem vorgelegten Papier jedenfalls deutlich
gemacht, dass sie sich einer Ausrichtung der Pflege nur an
finanziellen Aspekten verweigern. Alte und pflegebedürftige Menschen
müssen einen Anspruch auf qualitätsgesicherte Leistungen auch bei
knappen Finanzen haben.
Die Spitzenverbände der Pflegekassen fordern die Kommunalen
Spitzenverbände auf, ihrer Verantwortung für die Pflegebedürftigen
gerecht zu werden und sich dem Verhandlungsergebnis anzuschließen.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.g-k-
v.com.

Pressekontakt:

Federführend für die Veröffentlichung:
AOK-Bundesverband
Pressestelle
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn

Tel.: 0228-843 309
Fax: 0228-843 507
email: udo.barske@bv.aok.de
internet: www.aok-bv.de

Original content of: AOK-Bundesverband, transmitted by news aktuell

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