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Gründer stemmen sich gegen Liquidation der envion AG - Kantonsgericht Zug urteilt auf Grundlage unwahrer Angaben von Verwaltungsratspräsident Matthias Woestmann

Berlin (ots)

Nach Informationen der Trado GmbH zirkuliert derzeit ein interessierter Kreis aus dem Umfeld der envion AG einen nichtöffentlichen Entscheid des Kantonsgerichtes Zug (Schweiz) vom 14.11.2018 über die Liquidation der envion AG. Laut diesem Entscheid solle die envion AG liquidiert werden, weil der Verwaltungsratspräsident der envion AG, Matthias Woestmann einen Organmangel nicht behoben und eine gesetzlich vorgeschriebene Revisionsstelle (Wirtschaftsprüfer) trotz vorgegebener Fristverlängerung nicht eingesetzt hatte. Der Entscheid des Kantonsgerichtes basiert dabei auf falsch vorgetragenen Informationen des Verwaltungsrates der envion AG, Matthias Woestmann, der die Liquidation des Unternehmens anstrebt und schon in anderen Belangen wie bei der Tokenerstellung Falschinformationen zum Schaden der Gesellschaft verbreitete. Der falsche Vortrag, auf dem das Urteil basiert, wird nun bei der FINMA und dem Kantonsgericht richtiggestellt.

Michael Luckow, der das Gründungsteam der envion AG im Streit gegen Verwaltungsrat Woestmann vertritt: "Wir werden uns weiterhin mit allen Mitteln gegen eine Liquidation der envion AG stemmen. Wir wollen keine Liquidation. Wir haben alles dafür getan, um eine Liquidation zu verhindern. Eine Liquidation wäre das Werk und das Ziel von Matthias Woestmann, der davon zum Schaden der Investoren profitieren könnte."

Zum Sachverhalt: Die envion AG unter Verwaltungsratspräsident Matthias Woestmann leidet bereits von Anfang an unter einem sogenannten Organmangel. Schweizer Gesetze schreiben vor, dass eine Aktiengesellschaft wie die envion AG, die gewisse Schwellenwerte erreicht, zwingend über eine Revisionsstelle (Wirtschaftsprüfer) verfügen muss. Bereits schon während des ICO der envion AG hätte von Verwaltungsrat Woestmann eine solche Revisionsstelle eingesetzt werden müssen, was dieser aber nach eigenen Worten "vergessen" hatte. Später begründete Woestmann den so herbeigeführten Organmangel mit wechselnden Begründungen, zuletzt damit, dass er angeblich keinen Wirtschaftsprüfer fände, weil die Trado GmbH, die an der Vorbereitung des ICO der envion-AG beteiligt war, die zur Revision notwendigen Daten nicht liefere. Woestmann hatte es trotz Aufforderung der Gründer unterlassen, diese in die Gespräche mit den zur Verfügung stehenden Auditor-Firmen einzubinden, um mit ihnen zusammen einen Auditing-Prozess zu erarbeiten.

Durch den putschartigen Ausschluss der Gründer als ehemalige Mehrheitseigner über eine von Woestmann inszenierte und vom Landgericht Berlin als unrechtmäßig empfundene Kapitalerhöhung, war es den Gründern nicht mehr möglich, direkt mit den Revisoren von BDO direkt in Verbindung zu treten, um die notwendigen und zu liefernden Daten abzusprechen.

Tatsächlich aber hat Woestmann von der Trado GmbH die von ihm angefragten Informationen erhalten, die den gesamten wirtschaftlichen Gehalt des ICO reflektieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der Vielzahl der Daten im Zusammenhang des ICO es keineswegs klar ist, welcher Detaillierungsgrad z.B. bezogen auf die Investoren für die Wirtschaftsprüfer gewünscht war. Die aggregierten Daten zu dem ICO hat die Trado GmbH jedenfalls bereits im Januar/Februar 2018 an Woestmann übermittelt. Inwieweit Woestmann dann diese an die Wirtschaftsprüfer weitergeleitet hat, ist nicht bekannt. Zu keinem Zeitpunkt ist die Trado GmbH von Woestmann darüber informiert worden, dass den Wirtschaftsprüfern relevante Informationen fehlen. Insbesondere hat Woestmann zu keinem Zeitpunkt die Wirtschaftsprüfer direkt mit der Trado GmbH in Verbindung gebracht, um dies zu klären. Dies wäre unter derartigen Umständen der normale Vorgang gewesen. Die Tatsache, dass Woestmann dies unterlassen hat, lässt nur den Schluss zu, dass dies Absicht war, um eine zufriedenstellende Klärung zu verhindern.

Erst nachdem die schweizerische Finanzmarktaufsicht (FINMA) eine Untersuchung eröffnete, die Anwaltskanzlei GHR mit der Untersuchung der envion AG betraute und damit Verwaltungsratspräsident Woestmann "entmachtete", war es der Trado GmbH möglich, sich über den Detaillierungsgrad der Daten mit den Anwälten auszutauschen. Diese angeforderten zusätzlichen Informationen lieferte die Trado GmbH dann auch in vollem Umfang. Unklar ist bis heute, ob die vom Untersuchungsbeauftragten der GHR angefragte Datenauswertung ausreichend für einen Auditor waren. Jedenfalls wurde die Trado GmbH oder Michael Luckow bis heute nicht in die Gespräche mit Auditoren einbezogen.

So basiert die Begründung des Kantonsgerichtes Zug alleine auf den Informationen von Matthias Woestmann, der nach wie vor behauptet, dass die Trado GmbH die Informationen nicht geliefert habe. Die Darstellung des Sachverhaltes in dem Urteil des Kantonsgerichtes ist deshalb falsch und beruht ersichtlich auf dem falschen Sachvortrag von Woestmann. Zutreffend ist, dass die Trado GmbH die relevanten abgefragten Informationen, zuletzt an die von der FINMA eingesetzten Anwälte der GHR, nachweislich geliefert hat.

Envion Gründer Michael Luckow: "Der Entscheid des Kantonalgerichtes Zug ist letztendlich das Endresultat von Woestmanns lang gehegtem Masterplan nach Liquidation der envion AG. Seine Vorstellung ist, dass Investoren ihre Kryptowährungen ETH und Bitcoin zurückerhalten, aber aufgrund deren Preisverfalls dann freie Mittel in der envion AG für ihn persönlich zur Verfügung stehen. Wir werden unsererseits weiterhin die Liquidation mit allen Mitteln abwehren, da unser Konzept mit den Mobile Mining Units (MMUs) nach wie vor funktionieren würde. Das wurde auch so von den von der FINMA eingesetzten Anwälten der Kanzlei GHR gesehen."

Der Zürcher Tages-Anzeiger hat in seiner Ausgabe vom 27.10.2018 enthüllt, welche Pläne Woestmann tatsächlich mit einer Liquidation der envion AG verfolgt. Laut Zeitungsbericht bat Woestmann den Gründern um Michael Luckow an, "die envion AG aufzulösen und den Investoren ihr Geld in Kryptowährungen zurückzuzahlen." Die Kurse der Kryptowährungen sind seit Jahresbeginn stark eingebrochen. Der größte Teil des rund 100 Mio US-Dollar starken Kapitals der Anleger ist laut "Tages-Anzeiger" bei der envion AG in stabile Dollars angelegt worden. "Wird nun das Geld zum tieferen Kurs in Kryptowährungen an die Investoren zurückerstattet, bliebe ein zweistelliger Millionenbetrag zurück", schreibt die Zeitung. Dieser Vorschlag von Woestmann wurde von Michael Luckow rundweg als "moralisch verwerflich" abgelehnt. Auch brachte Michael Luckow dieses Vorhaben Woestmanns an die Öffentlichkeit, um dessen Pläne zu durchkreuzen.

Die Gründer der envion AG sind davon überzeugt, dass eine Liquidation der envion AG letztendlich alle Beteiligten zu Verlierern machen würde, allen voran die Investoren. Michael Luckow: "Sollte eine Liquidation trotz all unserer Versuche unabwendbar sein, so fordern wir Gründer, dass alle in der envion AG verbliebenen Gelder restlos an die Tokenholder ausgeschüttet werden."

Mitgründer Michael Luckow erinnert an die Ursprünge der Krise um die envion AG: "Alles begann damit, dass Matthias Woestmann gegenüber uns Gründern vertragsbrüchig wurde und eine vom Landgericht Berlin als unrechtmäßig umschriebene Kapitalerhöhung hinter unserem Rücken durchführte, um die Herrschaft des Unternehmens an sich zu reissen. Von einem Tag auf den anderen hat er damit das Unternehmen den hart arbeitenden Gründern und einem großen Team geraubt. Das Projekt der envion AG, an das so viele Investoren geglaubt haben, stand somit von einem Tag auf den anderen still".

Zur Trado GmbH: In der Trado GmbH bündeln sich die Interessen der Gründer der envion AG. Die Anteile der Gründer wurden vom Verwaltungsratspräsident der envion AG, Matthias Woestmann, über eine unrechtmäßige Kapitalerhöhung von 81 Prozent auf 33 Prozent zusammengeschmolzen. Somit waren die Gründer nicht mehr in der Lage auf die Geschicke ihres Unternehmens Einfluss zu nehmen. Stattdessen trat mit der Sycamore GmbH plötzlich ein neuer Hauptaktionär aus dem Hintergrund auf. Hinter der Sycamore GmbH verbergen sich die Berliner Anwälte Thomas van Aubel, einem Freund von Matthias Woestmann, sowie Jutta Freifrau von Falkenhausen, der Ehefrau von Thomas van Aubel. Diese unrechtmäßige Kapitalerhöhung ist Gegenstand einer juristischen Auseinandersetzung in Berlin.

Pressekontakt:

NAÏMA SLS GmbH
- Uwe Wolff -
Phone: +49 30 2404 8290
Email: uwe.wolff@naima-media.de

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