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ODS-Prozess wird neu aufgerollt
BGH beanstandet mangelnde Aufklärung des Sachverhalts - Beklagte im STEAG-Singulus-Prozess müssen noch einmal als Zeugen nach Schwerin

Karlsruhe/Hamburg/Schwerin (ots)

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat mit seiner Entscheidung vom 8.10.2014 der Revision der Staatsanwaltschaft Schwerin gegen ein Urteil der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Schwerin stattgegeben. Dieses hatte im April vergangenen Jahres nach 58 Verhandlungstagen drei ehemalige Geschäftsführer des inzwischen insolventen DVD-Herstellers ODS Optical Disc Service GmbH vom Vorwurf der Umsatzsteuerhinterziehung und des Subventionsbetrugs freigesprochen. Die gleichzeitig verhandelte Revision gegen das Urteil wegen Kreditbetrugs wurde verworfen. Der BGH hat nicht den rechtlichen Ansatz der Strafkammer beanstandet, der zu dem Freispruch führte, sondern die mangelnde Aufklärung des Sachverhalts. Deshalb soll jetzt in Schwerin in vollem Umfang wieder neu verhandelt werden.

Wilhelm Mittrich, früherer Geschäftsführer der ODS, dazu: "Auch wenn es verwunderlich klingen mag, freue ich mich wirklich auf die Gelegenheit, die Vorgeschichte der Insolvenz von ODS nun im Strafprozess noch einmal grundlegend aufzuarbeiten. Der Vorwurf einer Umsatzsteuerhinterziehung und eines Subventionsbetrugs gegen die ehemalige ODS-Geschäftsleitung ist und bleibt falsch. Wie ich kürzlich herausgefunden habe und durch Dokumente belegen kann, wurde der vorliegende Strafprozess ausgelöst durch eine falsche Umsatzsteuererklärung, die 2004 in der Steuerabteilung der damaligen STEAG AG für die damalige STEAG HamaTech AG unterzeichnet und dann vehement als angeblich richtig verteidigt wurde. Die hierfür verantwortlichen Personen müssen jetzt im Strafprozess vor dem Landgericht Schwerin als Zeugen geladen und dazu verhört werden."

Die Umsatzsteuererklärung der damaligen STEAG HamaTech AG aus dem Jahr 2004 betraf die Abwicklung eines Liefergeschäfts mit ODS. Das für ODS zuständige Finanzamt leitete ein Steuerstrafverfahren gegen die damaligen ODS-Geschäftsführer ein. 2006 kam es zu einer Steuer-Razzia bei ODS, 2007 zu einem Arrest von Teilen des Unternehmens-Vermögens. Wenig später musste ODS Insolvenz anmelden.

Die frühere STEAG AG firmiert mittlerweile unter STEAG GmbH und wurde kürzlich für insgesamt über Euro 1,2 Mrd. vom Stadtwerke-Konsortium Rhein-Ruhr übernommen. Und die ehemalige STEAG HamaTech AG ist 2009 in der börsennotierten Singulus Technologies AG aufgegangen.

Aus dem Umsatzsteuer-Streit von 2004 über rund Euro 1,5 Mio. ist inzwischen eine 750 Millionen-Euro-Schadensersatzfeststellungsklage hervorgegangen, die die Hamburger Inkassofirma Alster & Elbe Inkasso GmbH gegen die STEAG GmbH, die Singulus Technologies AG und vier weitere Beteiligte erhoben hat. Über diese Klage, die seit Juli 2014 das Landgericht Karlsruhe beschäftigt, wurde bereits in der Presse berichtet.

Pressekontakt:

NAÏMA Strategic Legal Services GmbH (Berlin/Brüssel)
- Büro Berlin -
Uwe Wolff
Chausseestrasse 5
10115 Berlin / Germany
phone: +49-30-2404 8290
mobil: +49170 814 3169
Email: uwe.wolff@naima-media.de

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