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PM: Neues Cannabis-Gesetz: Verkehrswacht warnt vor Drogenfahrten

Neues Cannabis-Gesetz: Verkehrswacht warnt vor Drogenfahrten

  • Intensive Aufklärung bundesweit erforderlich
  • Strikte Trennung von Konsum und Verkehrsteilnahme
  • Konsumverbot für Fahranfänger

Berlin, 23.02.2024: Heute wird im Bundestag das neue Cannabisgesetz verabschiedet. Damit wäre Kiffen ab dem 1. April für Erwachsene weitgehend legal und der Konsum wird möglicherweise ansteigen. Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) geht davon aus, dass im Straßenverkehr ein Anstieg der Fahrten unter Cannabis-Einfluss zu erwarten ist. Darum muss mit der Legalisierung umgehend auch eine intensive Aufklärungsarbeit starten, um über die Auswirkungen des Rauschmittels auf die Fahrtüchtigkeit zu informieren.

Die DVW wird direkt nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnen, die relevanten Zielgruppen über Regeln und Risiken zu informieren und dafür ihre bundesweiten Veranstaltungen ebenso nutzen wie ihre Social-Media-Kanäle. Mit dem Bundesverkehrsministerium wünscht sie sich dazu eine enge Abstimmung. Die Verkehrswacht spricht sich zudem dafür aus, für Führerscheinneulinge den aktuell gültigen Grenzwert von 1 Nanogramm (der sogenannten Nachweisgrenze) beizubehalten; analog zum Alkoholverbot für Fahranfängerinnen und -anfänger.

Prof. Kurt Bodewig, DVW-Präsident und Bundesminister a.D.: „Wenn Cannabis legal wird, dann müssen wir auch über die möglichen Folgen aufklären. Kernbotschaft muss die Notwendigkeit einer strikten Trennung von Drogenkonsum und aktiver Verkehrsteilnahme sein. Nur so senken wir hier das Unfallrisiko. Es gilt der Grundsatz: Wer kifft, fährt nicht!“

Ansprechpartner für die Presse:

Heiner Sothmann
Pressesprecher
Fon: 030 / 516 51 05 21
Mobil: 0160 / 9 77 77 024
Mail:  presse@verkehrswacht.de
Post: Budapester Straße 31 | 10787 Berlin
Web: https://www.verkehrswacht.de/service/presse/ 

[Abdruck honorarfrei]

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