Clean Clothes Campaign - Kampagne für Saubere Kleidung
Beschäftigte bei DIGEL TEKSTIL fordern: Schluss mit Union Busting, Gewerkschaftsfreiheit ist ein Menschenrecht!
Berlin (ots)
Seit über 300 Tagen kämpfen Beschäftigte von DIGEL TEKSTIL in Izmir (Türkei) für ihr Recht auf gewerkschaftliche Organisierung. Sie produzieren für die deutsche Herrenmodemarke DIGEL mit Sitz in Nagold (Schwarzwald). Die Kampagne für Saubere Kleidung (CCC) fordert die DIGEL AG auf, unverzüglich die Behinderung gewerkschaftlicher Arbeit in ihrem türkischen Produktionsbetrieb zu unterbinden. Weiterhin müssen die 15 unrechtmäßig entlassenen Gewerkschafter*innen umgehend wieder eingestellt werden. Für die CCC ist klar: Gewerkschaftliche Organisierung ist ein Grundrecht - in Deutschland und ebenso in der Türkei!
Die bei DIGEL TEKSTIL zuständige Gewerkschaft TEKSIF geht gegen die eklatante Missachtung des in der Türkei verfassungsrechtlich verankerten Grundrechts auf Gewerkschaftsfreiheit vor. Bereits am 17. Januar 2025 erhoben die Arbeiterinnen von DIGEL TEKSTIL vereint ihre Stimme. Die Gründe dafür waren vielfältig: niedrige Löhne, sexuelle Belästigung, Diskriminierung, Beleidigungen und Mobbing von Arbeiterinnen sowie Probleme mit Hygiene und Arbeitssicherheit.
Rumeysa Kisi, Arbeiterin bei DIGEL TEKSTIL, erklärt: "Wir mussten jeden Morgen 45 Minuten früher mit der Arbeit beginnen. Diese Zeit wurde nicht bezahlt. Trotz Hitze wurden im Sommer die Klimaanlagen nicht eingeschaltet. 'Dann sollen sie doch schwitzen', sagten die Vorgesetzten einfach, als wir uns beschwerten." Rumeysa Kisi ist eine von vielen Arbeiterinnen, die von systematischem Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz berichten. "Wir verdienen menschenwürdige Arbeitsbedingungen, deshalb habe ich mich entschieden, für meine Rechte einzustehen, und bin der Gewerkschaft beigetreten. Danach wurde ich entlassen, dabei ist Gewerkschaftsfreiheit ein Grundrecht! Sie warfen mich wie einen Müllsack vor die Tür und ließen mich nicht einmal meine persönlichen Sachen holen", so Kisi weiter.
Bis zum 17. Januar 2025 organisierte sich die Mehrheit der rund 400 Arbeiter*innen von DIGEL TEKSTIL in der Gewerkschaft TEKSIF. Damit hat TEKSIF die nach türkischem Recht notwendige Bedingung für die offizielle Autorisierung als im Betrieb vertretungsberechtigte Gewerkschaft erfüllt. Das türkische Arbeitsministerium erteilte ihr die entsprechende Autorisierung am 20. Januar 2025.
"In der Türkei gilt: Sobald 50% + 1 der Beschäftigten einer Gewerkschaft beitreten, ist diese gesetzlich befugt, die Fabrik zu betreten und die Rechte der Arbeiter*innen zu vertreten. Bei DIGEL wurden 60 % der Beschäftigten Mitglied in unserer Gewerkschaft. TEKSIF erhielt daraufhin vom Arbeitsministerium die offizielle Anerkennung als vertretungsberechtigte Gewerkschaft. Doch das Management respektierte unser Recht nicht und legte Einspruch ein. Dieser Einspruch erfolgte in böswilliger Absicht. Das wurde gerichtlich festgestellt und DIGEL TEKSTIL wurde zu einer Geldstrafe verurteilt", erklärt Makum Alagöz, Gewerkschaftssekretär bei TEKSIF.
Darüber hinaus schüchterte das Management laut Gewerkschaft TEKSIF Arbeiter*innen ein. Vorgesetzte sollen massiv Druck ausgeübt haben, um Beschäftigte zum Austritt aus der Gewerkschaft zu bewegen. 15 Arbeiter*innen wurden unrechtmäßig und ohne Abfindung entlassen. Als Gewerkschafter*innen hatten sie die Bewegung im Betrieb mit angeführt. Für TEKSIF und die CCC erfüllen diese Vorgänge den Tatbestand des Union Busting, also des gezielten Verhinderns gewerkschaftlicher Organisierung im Betrieb. Eine Ermittlung des türkischen Arbeitsministeriums hat diesen Verdacht erhärtet. So stellt der Abschlussbericht fest, dass die Entlassungen rechtswidrig waren, und beanstandet die erzwungenen Austritte von noch beschäftigten Arbeiter*innen aus der Gewerkschaft.
"Die DIGEL AG schreibt sich öffentlich auf die Fahnen, 'besondere[s] Augenmerk auf rechtliche Vorgaben, ethisches Verhalten und soziale Verantwortung' zu legen", so Felix Nickel, Koordinator für Fallarbeit der Kampagne für Saubere Kleidung. "Die uns bekannten Vorgänge bei DIGEL TEKSTIL stehen in krassem Kontrast zu diesem Anspruch. Auf unsere Anfrage hat DIGEL die Darstellung der Gewerkschaft als unwahr bezeichnet, ist aber weder auf den Richterspruch noch den Bericht des Arbeitsministeriums eingegangen." Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und internationale Menschenrechtsnormen verpflichten DIGEL, für die Einhaltung der Menschenrechte in seiner Produktionskette zu sorgen. "Dies schließt Gewerkschaftsfreiheit ein. Da DIGEL TEKSTIL unmittelbar zur Unternehmensgruppe DIGEL gehört, kann und muss die Konzernführung die Behinderung der Gewerkschaftsarbeit jetzt beenden. Gewerkschaftsfreiheit ist ein Menschenrecht", so Felix Nickel von der Kampagne für Saubere Kleidung.
Die Gewerkschaft TEKSIF und die betroffenen Arbeiter*innen von DIGEL TEKSTIL haben derweil angekündigt, dass sie sich auch weiterhin für ihr Recht auf Gewerkschaftsfreiheit einsetzen werden. "Seit 314 Tagen leisten wir vor den Werkstoren in Izmir Widerstand. DIGEL muss umgehend die Rechte der Arbeiter respektieren, die Gewerkschaft endlich anerkennen und die entlassenen Beschäftigten auf ihren alten Positionen wieder einstellen", so Makum Alagöz, Gewerkschaftssekretär bei TEKSIF.
Pressekontakt:
Felix Nickel (Kampagne für Saubere Kleidung)
E-Mail: fallarbeit@saubere-kleidung.de, Mobil: +49 155 63803490
Makum Alagöz (Gewerkschaft TEKSIF)
E-Mail: makumalagozteksif@gmail.com, Mobil: +90 533 522 55 50
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