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PM: Haushaltsberatungen 2024: Erfolg der Arbeitsmarktpolitik nicht gefährden

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Jobcenter benötigen für zusätzliche Aufgaben und wachsende Herausforderungen auskömmliche Finanzmittel. Stattdessen machen gekürzte Verwaltungskosten der Jobcenter eine Umschichtung der Mittel zulasten langzeitarbeitsloser Menschen erforderlich. Das kritisiert der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP). Er fordert die politischen Entscheidungsträger auf, in den anstehenden Haushaltsberatungen eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen sowie Verwaltungskosten und Mittel zur Eingliederung und Unterstützung konsequent voneinander zu trennen.

Trotz Erweiterungen ihres Aufgabenreichs sollen die Verwaltungskosten der Jobcenter weiter gekürzt werden. Eine Entscheidung, die laut VDP für Menschen im SGB II-Leistungsbezug mit erheblichen Folgen einhergeht. Angesichts gekürzter Finanzmittel sehen sich die Jobcenter gezwungen, Mittel, die zur Eingliederung für Langzeitarbeitslose vorgesehen sind, in den Verwaltungskostentitel umzuschichten. In diesem Jahr planen die meisten Jobcenter mit einer Umschichtung von über einer halben Milliarde Euro, wie die Bundesagentur für Arbeit, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag in einer gemeinsamen Erklärung Ende Juni mitteilten. Das ist doppelt so viel wie im letzten Jahr. In der Folge beschränkt das die Möglichkeiten der aktiven Arbeitsmarktpolitik. „Damit riskieren wir, dass sich Langzeitarbeitslosigkeit weiter verstetigt. Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels kann das nicht der richtige Weg sein“, mahnt Klaus Vogt, Präsident des VDP.

Dabei ist eine effektive Förderung der Arbeitssuchenden im SGB II-Leistungsbezug entscheidend für den Erfolg der aktiven Arbeitsmarktpolitik. „Hier drehen wir uns im Kreis. Der Gesetzgeber kann nicht auf der einen Seite die finanziellen Mittel kürzen und auf der anderen Seite davon ausgehen, dass die mit den zusätzlichen Aufgaben verfolgten Ziele effizient umgesetzt werden“, kritisiert Vogt weiter. Gerade jetzt, wo die Einführung des Bürgergeldes und die Integration der ukrainischen Geflüchteten zusätzliche Ressourcen bündeln, ist diese finanzpolitische Entscheidung schwer nachvollziehbar.

In ihrer gemeinsamen Erklärung hatten die Bundesagentur für Arbeit und die Spitzenverbände der Kommunen die erfolgte Kürzung der Verwaltungskosten der Jobcenter ebenfalls scharf kritisiert. Eine auskömmliche Finanzierung der Jobcenter ist auch aus Sicht des VDP unabdingbar, um eine umfassende Förderung der Leistungsberechtigten zu gewährleisten. „Es muss in jedem Fall verhindert werden, dass die Mittel zur Förderung der Menschen im SGB II-Leistungsbezug weiter gekürzt werden. Gerade vor dem Hintergrund des gestiegenen Fachkräftebedarfs sollte der Gesetzgeber dafür Sorge tragen, dass die notwendigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ohne Einschränkung umgesetzt werden können“, so Vogt.

Mit besten Grüßen
Jenny Knoop
- Referentin - 
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