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++ Umweltverbände kritisieren Stellungnahme zu Klima-Verfassungsbeschwerden: Bundesregierung verweigert Verantwortung ++

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Pressemitteilung

22. Dezember 2025 I 172 | Gemeinsame Pressemitteilung | Doppelsendungen bitten wir zu entschuldigen

BUND-Pressestelle

Tel.: 030 - 27586 - 109

presse@bund.net

Umweltverbände kritisieren Stellungnahme zu Klima-Verfassungsbeschwerden: Bundesregierung verweigert Verantwortung

Wissenschaftliche Stellungnahmen unterstreichen Dringlichkeit beim Klimaschutz

Berlin. Die Bundesregierung lehnt in ihrer aktuellen Stellungnahme zu Klima-Verfassungsbeschwerden weitere Verpflichtungen zu effektivem Klimaschutz ab und bewertet die 2024 erfolgte Abschwächung des Klimaschutzgesetzes als verfassungskonform. Stellungnahmen des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) und des Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) betonen hingegen wesentliche Mängel im geänderten Klimaschutzgesetz. Fünf deutsche Umweltverbände haben im September 2024 gemeinsam mit über 54.000 Einzelpersonen Verfassungsbeschwerden gegen das mangelhafte Klimaschutzgesetz und die unzureichenden Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung eingereicht. Die Stellungnahme der Bundesregierung kritisieren sie scharf. Klare Mängel durch die letzte Reform werden als nachrangig heruntergespielt, etwa bei der Nachsteuerung, wenn gesetzlich vorgegebene Ziele verfehlt werden.

Verena Graichen, Geschäftsführerin Politik beim BUND: „Es braucht mehr Ehrgeiz und Anstrengungen im Kampf gegen die Klimakrise. Damit die Zukunft für alle lebenswert bleibt. Das ist das Anliegen unserer Klimaklage. Aber von der Bundesregierung bekommen wir vor allem behäbiges Abwinken und weiteres Schönreden. Es ist ihre gesetzliche Verantwortung, unsere Lebensgrundlagen und die Rechte kommender Generationen zu wahren. Die derzeitigen Klimaschutz-Mechanismen und -ziele sind dafür nicht geeignet. Wir werden die eingegangenen Stellungnahmen noch genau prüfen. Ein Weiter-so der Bundesregierung ist angesichts der klimawissenschaftlichen Befunde brandgefährlich.“

Susanne Jung, Geschäftsführerin SFV: „Wir werden die Stellungnahmen nun ausführlich juristisch prüfen lassen, aber können uns nur schwer vorstellen, wie die Bundesregierung ihre veraltete Klimapolitik erfolgreich rechtfertigen möchte. Das CO2-Budget Deutschlands ist bereits aufgebraucht und der Bedarf zum Handeln größer denn je. Friedrich Merz und Katherina Reiche müssen der Realität in die Augen schauen und erkennen, dass ihre Politik weder zeitgemäß noch an wissenschaftlichen Fakten orientiert ist. Es braucht eine 180 Grad Wende in der deutschen Klimapolitik – weg vom Gas und hin zu Erneuerbaren Energien."

Verfassungsbeschwerden werden von Klimawissenschaft und Internationalem Gerichtshof gestützt

Neben der Bundesregierung waren auch umwelt- und klimawissenschaftliche Einrichtungen vom Bundesverfassungsgericht zu Stellungnahmen aufgefordert, die die Argumentation der Beschwerdeführer*innen stützen. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass durch die Novellierung des Klimaschutzgesetzes die Erreichung der Klimaziele erschwert worden ist. Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung kritisierte, dass sich der Nachsteuerungsmechanismus auf die Zielerreichung im laufenden Jahrzehnt beschränkt und erst bei Verfehlungen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren greift. Auch der Expertenrat für Klimafragen betont aufgrund der absehbaren Zielverfehlungen, dass für die Bundesregierung dringender klimapolitischer Handlungsbedarf besteht. Darüber hinaus wurde die Argumentation der Umweltverbände von gerichtlicher Seite gestärkt: Der Internationale Gerichtshof bekräftigte in einem Gutachten vom Juli 2025, dass alle Staaten schnellen und wirksamen Klimaschutz betreiben müssen, um die Menschenrechte und das Völkerrecht zu wahren.

Zeitgleich zu den laufenden Verfassungsbeschwerden ist die Bundesregierung durch das geltende Klimaschutzgesetz dazu verpflichtet, bis Ende März 2026 ein Klimaschutzprogramm vorzulegen, mit dem die Klimaziele für 2030 und 2040 erreicht werden. Laut den offiziellen CO2-Prognosen des Umweltbundesamts werden die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaziele in beiden Zieljahren verfehlt.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), Greenpeace und Germanwatch, sowie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatten 2024 gemeinsam mit über 54.000 Einzelpersonen gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung und die Abschwächung des Klimaschutzgesetzes Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Achtung Redaktionen: Die Pressemitteilung wurde von allen genannten Verbänden mit Ausnahme des Zitats und des letzten Absatzes identisch verschickt.

Informationen:

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist mit rund 674.000 Mitgliedern und Unterstützer*innen einer der größten Umweltverbände Deutschlands. Seit 50 Jahren engagiert er sich unter anderem für eine ökologische Landwirtschaft, den Klimaschutz, den Schutz bedrohter Arten, des Waldes und des Wassers. Finanziert durch Spenden und Mitgliedsbeiträge ist der BUND unabhängig von Politik und Wirtschaft.

Hrsg.: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Nicole Anton (v.i.S.d.P.), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin

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