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++ Korrektur I Neue EU-Chemikalien-Gesetze untergraben Verbraucherschutz – BUND fordert Rücknahme der Gesetzesinitiative ++

Kommentar

Korrektur des Kommentars vom 8. Juli 2025 | 079

BUND-Pressestelle

Tel.: 030 - 27586 - 109

presse@bund.net

Neue EU-Chemikalien-Gesetze untergraben Verbraucherschutz

BUND fordert Rücknahme der Gesetzesinitiative

Korrektur: Falsche Verbstellung im Hintergrund korrigiert: "Jüngst beschlossene Verbesserungen der CLP-Verordnung für eine bessere Lesbarkeit von Gefahrenhinweisen sollen zurückgenommen werden." NICHT: "Jüngst beschlossene Verbesserungen der CLP-Verordnung sollen für eine bessere Lesbarkeit von Gefahrenhinweisen zurückgenommen werden." Damit wird klargestellt, dass die Gefahrenhinweise zurückgenommen werden sollen und nicht deren Lesbarkeit verbessert werden soll.

Anlässlich der Veröffentlichung des Omnibus-Gesetzes für Chemikalien durch die EU-Kommission kommentiert Manuel Fernández, Referent für Chemikalienpolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Mit diesen Gesetzen öffnet die EU dem Abbau mühsam erreichter Verbraucherschutzstandards Tür und Tor. Verbraucher*innen hätten kaum mehr Chancen, Gefahrenhinweise zu gefährlichen Stoffen zu erkennen und wären krebserregenden Stoffen in Kosmetikprodukten ausgesetzt. Das untergräbt nicht nur den Gesundheits- und Umweltschutz, sondern auch die Planungssicherheit von Firmen, die bereits in die Umsetzung investieren.

Übereilte Omnibusgesetze dieser Art verstoßen gegen EU-Recht und sind Teil einer massiven Deregulierungs-Kampagne zugunsten einiger Großunternehmen. Das Green Deal-Ziel einer giftfreien Umwelt, muss bei der Modernisierung des Chemiesektors ein zentrales Anliegen bleiben. Dazu gehört die schrittweise Abschaffung der gefährlichsten Stoffe. Die EU muss eine führende Rolle bei nachhaltiger, hochwertiger Chemie anstreben, um langfristig wettbewerbsfähig zu sein.“

Hintergrund:

Der Chemie-Omnibus ist Teil eines Gesetzespakets der EU-Kommission zur Reduzierung von Bürokratie und Berichtspflichten für Unternehmen. Es sieht u.a. Änderungen der Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen (CLP) sowie der Kosmetik-Verordnung (CPR) vor. Die EU-Kommission präsentiert das Chemikalienpaket als „Vereinfachung“ zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Jüngst beschlossene Verbesserungen der CLP-Verordnung für eine bessere Lesbarkeit von Gefahrenhinweisen sollen zurückgenommen werden. Im Rahmen der Kosmetikverordnung sollen die strikten Auflagen für krebserregende, erbgut- und fortpflanzungsschädliche Stoffe (sog. CMR-Stoffe) in Shampoos, Cremes und vielen anderen Kosmetika gelockert werden.

Wie ein aktuelles Rechtsgutachten (EN) zeigt, verstößt die bisherige Praxis der Deregulierung durch übereilte Omnibus-Vorschläge zudem mehrfach gegen EU-Recht – u.a. gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip und Verfahrensvorgaben. Dadurch werden rechtliche Unsicherheiten geschaffen, die Klagen vor dem EuGH nach sich ziehen können und auch die Planungssicherheit von Unternehmen beeinträchtigen.

Mehr Informationen:

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist mit rund 674.000 Mitgliedern und Unterstützer*innen einer der größten Umweltverbände Deutschlands. Seit 50 Jahren engagiert er sich unter anderem für eine ökologische Landwirtschaft, den Klimaschutz, den Schutz bedrohter Arten, des Waldes und des Wassers. Finanziert durch Spenden und Mitgliedsbeiträge ist der BUND unabhängig von Politik und Wirtschaft.

Hrsg.: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Nicole Anton (v.i.S.d.P.), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin

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