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E-Health-Gesetz: Richtiger Weg mit Forderung nach spürbarem Mehrwert für Versicherte
Innungskrankenkassen: Politik muss Entscheidungsstrukturen stärken

Berlin (ots)

Die Investitionen in die Telematikinfrastruktur (TI) müssen endlich einen spürbaren Mehrwert für die Versicherten der Krankenkassen bringen. Für die Innungskrankenkassen weist das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen - das E-Health-Gesetz - dafür den richtigen Weg. Es gibt jedoch noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die erste Lesung des Gesetzes im Bundestag findet heute statt.

Die Fortschritte beim Aufbau der TI sind derzeit noch zu gering. "Kosten und Nutzen stehen in keinem Verhältnis", sagt Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Bisher betragen die Ausgaben rund 1,2 Milliarden Euro. Bis 2020 gehen die Krankenkassen von Gesamtkosten für die Infrastruktur und die Ausgabe neuer elektronischer Gesundheitskarten (eGK) in der Größenordnung von zwei bis 4,5 Milliarden Euro aus. "Der Mehrwert für die Versicherten ist dabei kaum erkennbar", so Wollseifer.

"Wir begrüßen, dass die Große Koalition eine klare Ansage für die notwendige Online-Anbindung der eGK macht. Die richtigen Ansätze laufen jedoch aufgrund der weiterhin unklaren Entscheidungsstrukturen ins Leere", kritisiert Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Zwar enthalte der Gesetzesentwurf verbindliche Rahmen- und Organisationsbedingungen, wie etwa Zeitpläne und Sanktionsandrohungen. "Was fehlt, ist jedoch eine klare Entscheidungsbefugnis der Krankenkassen", sagt Müller. Die Politik ignoriere nach wie vor, dass allein die Beitragszahler für die Kosten aufkommen. Nicht hinnehmbar sind nach Aussage der Vorstandsvorsitzenden die geplanten finanziellen Anreize für die Ärzte zum Umstieg auf die elektronische Kommunikation. "Der Umstieg liegt im Eigeninteresse der Ärzte und reduziert den bürokratischen Aufwand. Eine Extravergütung hierfür ist nicht darstellbar", kritisieren Wollseifer und Müller.

Mit Skepsis sehen die Innungskrankenkassen die Forderungen der Gesundheitsministerkonferenz der Länder, im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe an der Ausgestaltung der TI mitzuarbeiten. "Skeptisch sind wir nicht in Bezug auf das Ziel der Länder, nämlich mehr Nutzen für die TI zu schaffen, aber gegenüber neuen Strukturen", sagen Wollseifer und Müller.

Um den Forderungen nach einer verbindlichen Online-Anbindung Nachdruck zu verleihen, hat der IKK e.V. auf seiner Website eine Kostenuhr installiert, die sekündlich aktualisiert wird. "Jeder soll sehen, wie viel Geld fließen muss, bis auch die Versicherten endlich den Nutzen spüren", so die Vorstands-vorsitzenden.

Hinweis für die Redaktionen: Die eGK-Kostenuhr finden Sie auf der Startseite unserer Homepage unter www.ikkev.de.

Über den IKK e.V.:

Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren rund 5,5 Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten. Dem IKK e.V. gehören die BIG direkt gesund, die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK gesund plus, die IKK Nord sowie die IKK Südwest an.

Pressekontakt:

Pressesprecherin Fina Geschonneck, Telefon 030-20249111,
E-Mail: fina.geschonneck@ikkev.de

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