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Leih- und Zeitarbeit: Arbeitswegfahrten voll absetzbar

Neustadt a. d. W. (ots)

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:

Leih- und Zeitarbeitnehmer stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Entleiher sondern zum Verleiher. Damit haben sie keine regelmäßige Arbeitsstätte beim Arbeitgeber. Ebenso werden sie oft an wechselnden Tätigkeitsstätten eingesetzt.

Die Streitfrage, ob eine solche Tätigkeit als Auswärtstätigkeit oder als Tätigkeit in einer regelmäßigen Arbeitsstätte anzusehen ist, hat der Bundesfinanzhof bereits mehrfach so beantwortet, dass die betriebliche Einrichtung eines Kunden auch dann keine regelmäßige Arbeitsstätte ist, wenn der Arbeitnehmer dort längerfristig eingesetzt ist. Denn regelmäßige Arbeitsstätten können nur dauerhafte betriebliche Einrichtungen des Arbeitgebers (BFH-Urteil vom 09.07.2009) sein.

Grundsätzlich hatte die Finanzverwaltung dies akzeptiert, jedoch ging sie bei einer Projektarbeit dann von einer regelmäßigen Arbeitsstätte aus, wenn der Leiharbeitnehmer eigens für ein bestimmtes Projekt überlassen oder mit dem Ziel der späteren Anstellung beim Entleiher eingestellt wird.

Nun hat hierzu das Finanzgericht Münster unter dem 11.10.2011, Az. 13 K 456/10 entschieden, dass Leih- oder Zeitarbeitnehmer auch in diesem Fall der Projektarbeit keine regelmäßige Arbeitsstätte beim Entleiher haben, da sie bei einer Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers tätig seien.

Wir, der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) raten nun, dass betroffenen Leih- oder Zeitarbeitnehmer in solchen Fällen den Abzug der Fahrtkosten zur betrieblichen Einrichtung des Entleihers mit den tatsächlichen Kosten oder mindestens 30 Cent pro gefahrenen Kilometer abziehen können. Zudem können sie an jeder neuen Tätigkeitsstätte Verpflegungspauschbeträge für die ersten 3 Monate geltend machen.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über 700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert - erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser Pressetext steht auch im Internet unter "http://ots.de/SZJ7A" zum Download bereit.

Ansprechpartner:

Bernhard Lauscher, Steuerberater, Pressesprecher der VLH
Tel.: 06321 / 4901-0
Fax: 06321 / 4901-49
Email: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de / Presse

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