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Verleger kritisieren Novellierung des Urheberrechts

Berlin (ots)

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
hat heute in Berlin die vom Deutschen Bundestag beschlossene
Novellierung des Urheberrechts kritisiert. Die neue Archivregelung
öffne, so wie sie formuliert sei, dem Missbrauch Tür und Tor.
Zwar sei es zwischen der Bundesregierung und den Verlegern
unstrittig, dass die Novellierung dem Erhalten und Bewahren von
Informationen dienen solle. Aufgrund der unklaren Ausgestaltung
könnten sich öffentliche Einrichtungen künftig jedoch für berechtigt
halten, ihre Archive für Recherchezwecke aller Art zur Verfügung zu
stellen. Autoren und Verleger wissenschaftlicher Texte würden damit
um die ihnen zustehenden Entgelte gebracht.
Der BDZV hatte frühzeitig auf diesen Missstand hingewiesen. Es sei
nicht nachvollziehbar, erklärten die Zeitungsverleger, warum der
Deutsche Bundestag diesen Bedenken keine Rechnung getragen habe. Der
BDZV appellierte nachdrücklich an die Bundesländer, den
entsprechenden Passus (Paragraph 53 Abs. 2 UrhG) ersatzlos zu
streichen oder aber in einer Ergänzung des Gesetzestextes
klarzustellen, dass die Archivierung ausschließlich zum Zweck des
Erhaltens und Bewahrens von Informationen dienen dürfe.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann,
Telefon 030/726298-210,
e-mail fuhrmann@bdzv.de
Anja Pasquay,
Telefon 030/726298-214,
e-mail pasquay@bdzv.de

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