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VPRT zur European Broadcasting Conference in Liverpool:

Berlin/Liverpool (ots)

Revision der Fernsehrichtlinie muss zukunftsfähigen Rechtsrahmen 
   für digitale Medien schaffen
   Reduzierung der Werberegulierung auf Grundregeln gefordert
Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) hat
heute auf der European Broadcasting Conference in Liverpool
gefordert, mit der Revision der Fernsehrichtlinie einen
zukunftsfähigen Rechtsrahmen für die nächsten 10 bis 15 Jahre zu
schaffen. Gleichzeitig sprach sich der Verband für eine Reduzierung
der Werbevorschriften in der EU-Fernsehrichtlinie auf Grundregeln
aus, die auf quantitative Vorgaben ganz verzichten sollten.
Im Rahmen der European Broadcasting Conference stellen Vertreter
der Medienindustrie, von Regulierungsbehörden und Regierungen aus den
EU-Mitgliedsstaaten vom 20. bis 22. September ihre Positionen für die
Revision der EU-Fernsehrichtlinie vor. Die Konferenz soll die
Europäische Kommission bei der Revision unterstützen, die nach der
Liverpooler Konferenz bis zum Jahresende einen Vorschlag zur Novelle
der Fernsehrichtlinie vorlegen will. Eine Entscheidung des
Europäischen Parlaments zur Gesetzesnovelle wird  nicht vor Ende 2006
erwartet.
VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Die privaten Medien in Deutschland
begrüßen, dass die EU-Kommission die Fernsehrichtlinie einer
umfassenden Überprüfung unterzieht. Ziel der Revision muss ein
zukunftsfähiger Rechtsrahmen für die audiovisuelle Industrie für das
digitale Zeitalter sein. Überholte Regelungen wie die restriktiven
Werbevorgaben für audiovisuelle Medien, die auf die analoge Welt
zugeschnitten waren, müssen abgeschafft werden, um die Entwicklung
neuer Dienste und die Wettbewerbsfähigkeit der schon heute
existierenden Angebote zu fördern."
Der VPRT stellte heraus, dass die privaten Medien heute ein
wichtiger Wirtschaftsfaktor geworden seien. Die Mitgliedsunternehmen
des VPRT in Deutschland erzielten jährlich einen Nettowerbeumsatz von
4,75 Milliarden Euro, allein die privaten Fernseh- und
Hörfunkunternehmen würden rund 25.000 Arbeitnehmer in Deutschland
beschäftigen. "Bei der heutigen Programm- und Angebotsvielfalt in den
Medien und der Medienkompetenz der Zuschauer ist eine
Ungleichbehandlung von Fernsehen im Vergleich zu anderen
elektronischen und Printmedien nicht mehr zu rechtfertigen", so
Doetz.
Der VPRT fordert daher eine Reduzierung der Werbevorgaben in der
Fernsehrichtlinie auf Grundregeln. Quantitative Werbevorschriften wie
Werbezeitbegrenzungen sowie das Einfüge- und Blockwerbegebot sollten
ganz abgeschafft werden. Statt dessen sollten die Zuschauer
entscheiden, wie viel Werbung in den Programmen gezeigt werde. Die
Vielzahl der Programme ermögliche es jedem, jederzeit auszuweichen,
wenn ein Programm sich mit zuviel Werbung nicht mehr an den
Zuschauerinteressen ausrichte.
Vor diesem Hintergrund begrüßte der VPRT den Vorschlag der
EU-Kommission, die für die Sender besonders einschränkenden Einfüge-
und Blockvorgaben weitgehend aufzuheben. Dies werde dazu beitragen,
Werbung entsprechend des Programmablaufs flexibler und
verbraucherfreundlicher zu platzieren.
Die qualitativen Werberegelungen sollten an die Besonderheiten der
digitalen Medien angepasst werden. Insbesondere sollte die
Irreführung des Verbrauchers, z.B. durch Schleichwerbung, durch
Transparenz und Erkennbarkeit von Werbeeinfügungen ausgeschlossen
werden. So könne auch Productplacement unter bestimmten
Vorrausetzungen und unter Wahrung der redaktionellen Unabhängigkeit
zulässig sein.
Gleichzeitig sprach sich der VPRT für eine Abschaffung der Quoten
für europäische Werke und unabhängige Produzenten aus. Produzenten
sollten die Chancen neuer Technologien und Fördermöglichkeiten für
sich nutzen.
Ausführliche Informationen zur Position des VPRT zur Revision der
Fernsehrichtlinie finden Sie unter www.vprt.de unter Positionen/2005.
Für Rückfragen:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101, 
Email:  schultz@schultz-kommunikation.de

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