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60.000 Kurzarbeiter wegen Hochwassers

Nürnberg (ots)

Das von der Bundesregierung aufgelegte
Sonderprogramm zur Finanzierung der Sozialversicherungsbeträge bei
hochwasserbedingter Kurzarbeit ist erfolgreich angelaufen. Bis zum
15. September 2002 haben bei den Arbeitsämtern rund 7.000 Betriebe
Anzeigen über hochwasserbedingte Arbeitsausfälle erstattet. Danach
sind infolge des Hochwassers rund 60.000 Arbeitnehmer von Kurzarbeit
betroffen, Arbeitslosigkeit wird vermieden.
Die Arbeitgeber werden unmittelbar finanziell entlastet. Sie
müssen die Sozialversicherungsbeiträge für diejenigen, die Kurzarbeit
leisten und Kurzarbeitergeld erhalten, nicht mehr überweisen. Die
Bundesanstalt überweist die Sozialversicherungsbeiträge direkt an die
Krankenkassen als Einzugsstellen. Sollten Arbeitgeber die Beiträge
für den Monat August bereits abgeführt haben, erhalten sie diese von
der Bundesanstalt zurück.
Die Bundesanstalt für Arbeit weist ausdrücklich darauf hin, dass
ab dem Monat September ausschließlich die Arbeitsämter die Beiträge
für hochwasserbedingte Kurzarbeit in den Betrieben an die jeweiligen
Einzugsstellen zahlen. Die Erstattung von
Sozialversicherungsbeiträgen an Arbeitgeber durch die Bundesanstalt
ist für den Monat September 2002 und die sich anschließenden
Folgemonate ausgeschlossen.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  Hauptstelle.RPOe@arbeitsamt.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

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