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Kölner Stadt-Anzeiger: NRW-Grüne fordern Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühr

Köln (ots)

Köln. Die Grünen in Nordrhein-Westfalen fordern die Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühr. "Der Staat muss sich religionspolitisch neutral verhalten und darf die Religionsfreiheit nicht beeinflussen", sagte Grünen-Landeschef Sven Lehmann dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Montag-Ausgabe) zur Begründung eines entsprechenden Beschlusses auf dem Landesparteitag in Siegburg. Wie beim Eintritt in die Glaubensgemeinschaft oder bei der Erhebung der Kirchensteuer sollten die Kirchen selbst die Kosten erstatten, die dem Staat für seine Dienstleistung entstehen. Die Austrittsgebühr in Höhe von 30 Euro ist in NRW seit 2006 fällig, als die CDU/FDP-Regierung unter Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) sie verpflichtend machte. "Die Kirchenaustrittsgebühr wurde von Schwarz-Gelb als offen politische Maßnahme eingeführt, um Menschen vom Austritt aus Kirchen abzuhalten", kritisierte Lehmann. Zudem weisen die Grünen darauf hin, dass im Gegenzug der Beitritt zu einer Kirche weiterhin mit keiner Gebühr belegt sei, obwohl die staatliche Verwaltung auch in diesem Fall aktiv werde. Die Partei kritisiert andererseits auch, dass der Staat, dem das Geld zugute kommt, derzeit mehr Einnahmen erzielt, als es dem tatsächlichen Verwaltungsauswand entspricht. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2008 sowohl den staatlichen Verwaltungsakt beim Kirchenaustritt als auch die Erhebung der Gebühr von 30 Euro in NRW für verfassungsgemäß erklärt, weil dieses Verfahren für die staatliche Mitwirkung bei der Erhebung der Kirchensteuer erforderlich sei. Die Karlsruher Richter sahen auch nicht die Gefahr, dass die Gebühr letztlich vom Kirchenaustritt abhalte, da das Land Nordrhein-Westfalen im Fall der Bedürftigkeit des Antragstellers von der Erhebung der Gebühr absehe. Außerdem seien 30 Euro für 15 Minuten Arbeit durchaus gerechtfertigt. Die Höhe der Austrittsgebühr in den Bundesländern schwankt zwischen fünf Euro in Bremen und bis zu 60 Euro in Baden-Württemberg.

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