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BDI: Steuerrecht nachbessern, um Krise zu entschärfen - Erhöhung der Freigrenze bei der Zinsschranke nicht ausreichend - Sanierungsklausel beim Mantelkauf schnellstmöglich einführen

Berlin (ots)

"Positiv ist, dass sich Nachbesserungen bei den
krisenverschärfenden Maßnahmen des Steuerrechts abzeichnen", sagte 
BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf. Zinsschranke, Mantelkauf 
und gewerbesteuerliche Hinzurechnungen würden derzeit zum echten 
Stresstest für viele Unternehmen, denn sie führten zu enormen 
Liquiditätsengpässen.
Die diskutierten Nachbesserungen wie die Erhöhung der Freigrenze 
bei der Zinsschranke von 1 Mio. EUR auf 3 Mio. EUR hält der 
BDI-Hauptgeschäftsführer für unzureichend, denn viele Unternehmen 
träfe der begrenzte Zinsabzug weiterhin unvermindert. "Durch 
Gewinneinbrüche und gestiegene Zinsen hat sich die Angriffsfläche für
die Zinsschranke erheblich vergrößert", sagte Schnappauf. Abhilfe 
würde eine Erhöhung der Abzugsbegrenzung von 30 % auf 50 % schaffen. 
Gleichzeitig wäre die Einführung eines EBITDA-Vortrags erforderlich.
Der BDI-Hauptgeschäftsführer wies auch auf die dringende 
Notwendigkeit einer Sanierungsklausel beim so genannten Mantelkauf 
hin. "Eine praxistaugliche Lösung verhilft zu neuem Mut beim Kauf und
bei der Sanierung angeschlagener Unternehmen." Durch die derzeitige 
Regelung gehen Verluste eines Unternehmens auch im Sanierungsfall 
verloren.

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