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BDI: Unternehmenssteuerreform muss nachgebessert werden!

Berlin (ots)

"Die heute vom Kabinett verabschiedete
Unternehmenssteuerreform ist ein wichtiger Schritt nach vorn, sie
darf aber noch nicht das letzte Wort sein", sagte der
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie
(BDI), Dr. Ludolf v. Wartenberg, am Mittwoch in Berlin. Die Reform
müsse noch in zentralen Punkten nachgebessert werden.
So sei eine stärkere Entlastung des Mittelstands zwingend. Die
annähernde Belastungsgleichheit zwischen Personenunternehmen und
Kapitalgesellschaften könne nur durch eine weitere Senkung des
Einkommensteuertarifes hergestellt werden. Die Bundesregierung habe
die bisher von der Wirtschaft vorgebrachte Kritik am Gesetzentwurf
bisher weitgehend außer Acht gelassen. So müsse u.a. der
Progressionsvorbehalt bei der Dividendenbesteuerung entfallen. Die
Option zur Körperschaftsteuer werde überhaupt nur dann Wirkung
entfalten, wenn dabei auf die Verschärfungen der Erbschaftsteuer
verzichtet werde. Ebenfalls sei die geplante Absenkung der
Beteiligungsgrenze für Veräußerungsgewinne auf ein Prozent nicht
hinnehmbar. Strikt abgelehnt würden darüber hinaus die überzogenen
Zugriffsrechte der Finanzverwaltung auf die elektronischen
Datenbestände der Unternehmen.
"Ich begrüße, dass die Bundesregierung an der Steuerfreiheit von
Beteiligungsverkäufen an Kapitalgesellschaften festhält", so v.
Wartenberg. Die Freistellung der Gewinne auf Unternehmensebene sei
die notwendige Konsequenz des Halbeinkünfteverfahrens. Auch hier
müsse aber durch eine entsprechende Rücklagemöglichkeit auch den
Personenunternehmen eine vergleichbare Steuerfreistellung eingeräumt
werden.
Der Gesetzentwurf enthalte gegenüber dem Referentenentwurf auch
zwei positive Korrekturen: die Rücknahme der geplanten Verschärfung
bei der Gewerbesteuer, die vor allem für das Leasinggeschäft in
Deutschland das Aus bedeutet hätte, sowie der Verzicht auf die
Körperschaftsteuerpflicht bei Investmentfonds. "Der heute
verabschiedete Reformentwurf kann nur der Ausgangspunkt für einen
Reformkompromiss mit der Opposition sein", forderte der
BDI-Hauptgeschäftsführer. "Wenn am Ende eine überzeugende Reform
stehen soll, dann muss sich die Regierung beim Spitzensteuersatz und
der Einbeziehung der Gewerbesteuer bewegen".

Rückfragen bitte an:

BDI
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Tel.: 030 / 2028 - 1566
Fax: 030 / 2028 - 2566
E-Mail: Presse@BDI-online.de
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