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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar EuGH-Urteil zur Sozialhilfe Ein deutsches Problem Knut Pries, Brüssel

Bielefeld (ots)

Das EU-Gericht steht im Ruf, die europäischen Errungenschaften und Tugenden unbekümmert um praktische und politische Folgen hochzuhalten. Das kann man dem Spruch der Luxemburger Richter in Sachen Sozialhilfe für EU-Ausländer nicht vorwerfen. Er schafft Klarheit für Politik und Behörden und nimmt populistischen Parolen gegen die Freizügigkeit in der EU den Wind aus den Segeln. Das ist willkommen, praktisch freilich von begrenzter Wirkung. Das Urteil bekräftigt, was Interessierte im Gesetz nachlesen oder sich von der Brüsseler Kommission bestätigen lassen konnten: Jawohl, in der EU gibt es ein Recht auf Freizügigkeit. Doch, nein, ein bedingungsloses Recht auf Sozialhilfe gibt es nicht. Die Klarstellung aus Luxemburg wird in dieser Angelegenheit Restunsicherheit der Justiz beseitigen und bei anhängigen Verfahren für eine einheitliche Linie sorgen. Sie erhellt indes nur, was Recht ist, nicht, wie man es durchsetzt. Dazu müssten die Kommunen prüfen, ob ein Bürger aus dem EU-Ausland, der länger als drei Monate bleiben will, ein Recht auf weiteren Aufenthalt hat oder nicht. Diese Prüfung findet oft nicht statt. Geschweige denn eine Ausweisung, falls sich herausstellt, dass das Interesse des Zuwanderers nur der Sozialhilfe gilt. Die Gründe reichen von unzureichender Ausstattung der Ämter bis zum Mangel an politischem Willen. Die Lösung der Probleme liegt bei uns, nicht in der EU.

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