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TÜV-Verband Presseinfo: Fünf-Punkte-Plan für die Prüfung vernetzter Fahrzeuge

+++ Prüforganisationen brauchen Zugang zu sicherheitsrelevanten Fahrzeugdaten +++ Neutraler Treuhänder sollte Datenplattform betreiben +++ Regulierung hinkt der technischen Entwicklung hinterher

Anbei erhalten Sie unsere Presseinformation zum Thema Datentreuhänder für Fahrzeugdaten.

Berlin, 21. Februar 2019 - Die technischen Prüforganisationen haben einen Fünf-Punkte-Plan für die Prüfung und Überwachung digitaler Funktionen von Fahrzeugen vorgelegt. Die gemeinsame Position haben die im TÜV-Verband vertretenen TÜV-Organisationen sowie die DEKRA, die GTÜ, die KÜS und die FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH entwickelt. Kern des Konzepts ist der Aufbau einer herstellerunabhängigen Plattform für Fahrzeugdaten, die von einer neutralen Stelle betrieben werden sollte. Dieses hochgradig geschützte "TrustCenter" würde den Prüfern einen direkten Zugang zu den sicherheits- und umweltrelevanten Daten und Diagnosefunktionen in den Fahrzeugen ermöglichen. Die Fahrzeugnutzer würden dabei die volle Hoheit über die Übermittlung und Verwendung ihrer Daten behalten. "Wir brauchen eine neue Sicherheitsarchitektur für zunehmend digitalisierte und vernetzte Fahrzeuge", sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. "Bisher hinkt die Regulierung automatisierter Fahrfunktionen der technischen Entwicklung hinterher." Nur mit klaren gesetzlichen Vorgaben können die Prüforganisationen auch in Zukunft ihre hoheitlichen Aufgaben bei der Hauptuntersuchung erfüllen. Zudem ermöglicht das TrustCenter die technische Umsetzung eines Datenspeichers, der für das automatisierte Fahren ab Stufe drei für jedes Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben ist.

Hintergrund des TrustCenter-Konzepts ist der Trend zur Digitalisierung und Vernetzung moderner Fahrzeuge. Schon heute sind in vielen Modellen digitale Assistenzsysteme verbaut, die automatisiert Funktionen wie Abstand oder Spur halten, einparken oder Notbremsungen durchführen. Radar- und Ultraschallsensoren, Kameras oder Infrarotsysteme überwachen sowohl das Fahrzeug selbst als auch seine Umgebung. Die dabei anfallenden Daten werden im Fahrzeug gespeichert, zunehmend aber über eine Mobilfunkschnittstelle an die Server der Hersteller übertragen und dort gespeichert. "Fahrzeugdaten liefern wichtige Informationen über die Sicherheitsfunktionen und die Umwelteigenschaften eines Fahrzeugs", sagte Bühler. "Die Prüforganisationen können im Zuge der Hauptuntersuchung anhand der Daten untersuchen, ob die Systeme einwandfrei funktionieren oder ob eine Reparatur notwendig ist."

Folgende Forderungen haben die Prüforganisationen formuliert:

- IT-Sicherheit, Software-Integrität und Datenschutz müssen Bestandteil der 
  periodischen Hauptuntersuchung werden. Dafür benötigen die Prüforganisationen 
  einen eigenen Zugang zu den originären Daten und Diagnosefunktionen in den 
  Fahrzeugen.
- Der Zugang zu sicherheits- und umweltrelevanten Daten sollte über ein 
  TrustCenter erfolgen, das von einer beliehenen Stelle im staatlichen Auftrag 
  betrieben wird. Es werden nur Daten gespeichert, die für die Wahrnehmung 
  hoheitlicher Aufgaben erforderlich sind.
- Der freie Zugang zur Fahrzeugelektronik für die Prüforganisationen über die 
  verfügbaren Schnittstellen (OBD-Schnittstelle im Fahrzeug, 
  Mobilfunkschnittstelle u.a.) muss gesetzlich verankert werden. 
- Die Fahrzeugnutzer haben beim TrustCenter-Konzept die vollständige Hoheit über
  die Übertragung und Verarbeitung ihrer Daten. Einzige Ausnahme: eine 
  Datenübertragung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
- Mittel- bis langfristig muss die periodische Fahrzeugüberprüfung um eine 
  kontinuierliche Diagnose ergänzt werden, da viele Funktionen auf 
  Software-Basis regelmäßige Updates bekommen. Auch dafür sind neue gesetzliche 
  Regelungen notwendig. 

Die Notwendigkeit von Sicherheitsprüfungen für digitale Funktionen im Rahmen der Hauptuntersuchung sieht auch eine breite Mehrheit in der Bevölkerung: Zwei von drei Bundesbürgern (67 Prozent) sind der Meinung, dass automatisierte Funktionen in Fahrzeugen wie zum Beispiel Notbremsassistent, Abstandshalter, Stauassistent oder Einparkautomatik Bestandteil der Hauptuntersuchung sein sollten. 28 Prozent halten das für nicht erforderlich und 5 Prozent machen keine Angaben. Das hat eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.002 Personen ab 18 Jahren ergeben, die im Vorfeld des 7. Sachverständigentages durchgeführt wurde.

Das Positionspapier der Prüforganisationen ist abrufbar unter: www.vdtuev.de/news/fuenf-punkte-plan-fuer-die-pruefung-vernetzter-fahrzeuge

Über den TÜV-Verband: Der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) vertritt die politischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Gewachsen aus einer über 130-jährigen Tradition, setzt sich der TÜV-Verband für technische Sicherheit und das Vertrauen in Produkte, Anlagen und Dienstleistungen durch unabhängige Prüfungen ein. Mit seinen Mitgliedern verfolgt er das Ziel, das hohe Niveau der technischen Sicherheit in unserer Gesellschaft zu wahren und sichere Rahmenbedingungen für den digitalen Wandel zu entwickeln.

Maurice Shahd
Pressesprecher
Verband der TÜV e.V. (VdTÜV)
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
T +49 30 760095-320 
presse@vdtuev.de 
www.vdtuev.de
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