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Blechschaden beim Ausparken - So verhalten Sie sich richtig

Saarbrücken (ots)

   - Lediglich einen Zettel nach einem Unfall mit den Kontaktdaten an
     der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs zu 
     hinterlassen, reicht nicht aus; man macht sich strafbar.
   - Die Vollkaskopolice kann für Schäden am eigenen Fahrzeug 
     aufkommen, wenn der Verursacher nicht zu ermitteln ist.

Rückwärtsgang rein, etwas Gas geben und schon ist sie drin: eine Beule im Kotflügel des Nachbarautos. Unfälle beim Ein- und Ausparken sind schnell geschehen. Wie sich die Beteiligten im Schadenfall richtig verhalten, erklärt Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt.

Auf den Geschädigten oder die Polizei warten

Wer beim Ein- oder Ausparken ein fremdes Fahrzeug beschädigt und nicht auf den Fahrer oder die Polizei wartet, begeht Fahrerflucht. Es drohen nicht nur Geldstrafe, Punkte ins Flensburg und Führerscheinentzug, sondern auch der Verlust des Kfz-Haftpflicht- und Kaskoschutzes. "Nach dem Unfall lediglich einen Zettel mit Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs zu hinterlassen, reicht nicht aus, man macht sich strafbar", sagt Frank Bärnhof. "Der Schadenverursacher muss auf den Fahrer des geschädigten Fahrzeugs warten bzw. die Polizei verständigen."

Unfall dokumentieren und Versicherung informieren

Sind beide Parteien anwesend, sollte der Unfall genau dokumentiert werden. "Es empfiehlt sich, den Stand der Fahrzeuge und die Beschädigungen mithilfe von Fotos sowie einem Europäischen Unfallbericht zu dokumentieren", rät Frank Bärnhof. "Außerdem Versicherungsdaten, Anschrift und Telefonnummer, Kfz-Kennzeichnen sowie Ort und Zeit des Unfalls notieren. Auch bei kleineren Schäden sollte die Versicherung informiert werden."

Kostenübernahme klären

"Für Schäden nach einem Zusammenstoß kommt eigentlich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers auf. Solange der aber nicht feststeht, bleibt der Betroffene auf den Kosten sitzen - es sei denn, er hat eine Vollkaskopolice. Vor einer Regulierung über die Vollkaskoversicherung sollte jedoch geklärt werden, ob dies zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts führt und sich somit der Beitrag erhöht. Der Versicherer kann prüfen, ob es eventuell für den Betroffenen günstiger ist, die Werkstattkosten selbst zu tragen", erklärt Frank Bärnhof.

Tipp: Wer steigende Versicherungskosten nach einem Schaden vermeiden will, sollte die Versicherungsleistungen genau vergleichen. Einige Angebote enthalten sogar einen sogenannten Rabattschutz, der verhindert, dass der Versicherungsbeitrag infolge eines Schadens im nächsten Jahr ansteigt. Dieser Rabattschutz sollte für die Kfz-Haftpflicht- und am besten auch für die Vollkaskoversicherung gelten.

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe: http://ots.de/kawme

Informationen rund um CosmosDirekt gibt es im Internet unter www.cosmosdirekt.de.

Ihre Ansprechpartner:


Stefan Göbel
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7100
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: stefan.goebel@cosmosdirekt.de

Sabine Gemballa
Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7560
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