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Bezugsrecht - passgenaue Absicherung der Hinterbliebenen: Was Lebensversicherte beachten sollten

Saarbrücken (ots)

   - Nach Vertragsabschluss sollten Lebensversicherte das Bezugsrecht
     stets aktuell halten.
   - Achtung: Die Leistungsauszahlung richtet sich immer nach den 
     eingetragenen Bezugsrechten, nicht nach dem Erbrecht.

Heiraten, Kinder bekommen oder gar ein Unternehmen gründen: Es gibt Umbrüche im Leben, mit denen die Verantwortung für andere wächst, auch für den Fall des eigenen Todes. Zumindest finanziell kann man dafür vorsorgen - mit einer Lebensversicherung. Dabei sollte man auf das Bezugsrecht achten. Karina Hauser, Versicherungsexpertin bei CosmosDirekt, erklärt, worauf Versicherte achten sollten.

Bezugsrecht: Genaue Angaben ersparen späteren Ärger

Der Versicherungsnehmer benennt in seinem Lebensversicherungsvertrag, wer im Todesfall die Auszahlung erhalten soll. Das können der Ehepartner, Kinder, Verwandte, Geschäftspartner oder Vereine sein. "Wichtig ist, dass derjenige, der die Leistung erhalten soll, genau namentlich benannt wird. Am besten mit Name, Adresse und Geburtsdatum", sagt Karina Hauser. "Im Leistungsfall können dadurch viele Formalitäten erspart bleiben und es kann eine schnelle Auszahlung erfolgen." Wer mehrere bezugsberechtigte Personen angibt, kann die jeweilige Anteilshöhe genau festlegen. Ansonsten sind alle zu gleichen Teilen berechtigt.

Versicherungsvermögen ist nicht gleich Erbe

Setzt der Versicherungsnehmer keine Bezugsberechtigten ein, wird die Summe im Todesfall Teil der Erbmasse. Dann wird erst nach einer genaueren Prüfung der Erbberechtigung ausgezahlt. Generell gilt: Das Bezugsrecht hat sowohl gegenüber der gesetzlichen Erbfolge als auch einem Testament Vorrang. "Wer sichergehen möchte, dass die Versicherungsleistung bei dem ankommt, für den sie gedacht ist, sollte das Bezugsrecht immer aktuell halten", empfiehlt Karina Hauser. "Ein namentliches Bezugsrecht steht über allem, auch über beispielsweise anderen Verfügungen in einem Testament." Hochzeit, Scheidung oder Nachwuchs sind oft Anlässe, um das Bezugsrecht zu ändern. Aber auch Adress- oder Namensänderungen bei Bezugsberechtigten sollten unbedingt der Versicherung mitgeteilt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Versicherungssumme möglichst schnell an den gewünschten Empfänger ausgezahlt werden kann.

Gut zu wissen: Digitaler Nachlass

Wer seine Versicherungsangelegenheiten online regelt, muss für den Notfall keine Zugangsdaten wie Passwörter für die Bezugsberechtigten hinterlassen. "Bezugsberechtigte und Erben erhalten alle nötigen Informationen von der Versicherung", informiert Karina Hauser. Der Anbieter der Lebensversicherung gibt im Ernstfall Auskunft darüber, mit welchen Unterlagen sich eine Bezugsberechtigung nachweisen lässt.

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-bezugsrecht

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