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Wilder Verkehr - Vorsicht! Jetzt steigt wieder die Gefahr von Wildunfällen

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Köln (ots)

Anmoderationsvorschlag: Autofahrer aufgepasst: Es wird jetzt wieder früher dunkel und morgens dauert es länger bis es wieder hell wird. Das bedeutet auch, dass die Wildwechselzeit jetzt wieder genau in die Hauptverkehrszeit fällt. Damit steigt die Gefahr mit Wildschwein, Hirsch und Co. zusammenzustoßen. Wie sich Wildunfälle vermeiden lassen und was Sie machen müssen, wenn es doch mal kracht, weiß meine Kollegin Helke Michael.

Sprecherin: Im Herbst und insbesondere in bewaldeten und ländlichen Gebieten gilt wie an anderen Stellen auch: Fahren Sie umsichtig und seien Sie jederzeit bremsbereit, erklärt Bernd Engelien von der Zurich Versicherung.

O-Ton 1 (Bernd Engelien, 23 Sek.): "Und wenn vor Ihnen ein Reh oder ein Wildschwein auftauchen, dann schalten Sie sofort das Fernlicht aus, hupen und reduzieren die Geschwindigkeit. Ganz wichtig: Versuchen Sie nicht auszuweichen, denn ein kontrollierter Aufprall ist in fast allen Fällen immer die bessere Option als ein unkontrolliertes Ausweichen, denn dabei könnte man frontal in ein anderes Fahrzeug fahren oder sogar gegen einen Baum."

Sprecherin: Im Falle eines Wildunfalls dann unbedingt die Ruhe bewahren, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit einem Warndreieck absichern.

O-Ton 2 (Bernd Engelien, 12 Sek.): "Dann verständigen Sie die Polizei und bei Personenschäden leisten Sie natürlich Erste Hilfe und wählen dann den Notruf. Fassen Sie aber das getötete oder verletzte Tier nicht an, sondern lassen es später vom Förster bergen."

Sprecherin: Von der Polizei oder dem Förster bekommen Sie dann auch eine Wildschadenbescheinigung, die Sie zusammen mit Fotos von Unfallort, dem Tier und dem Fahrzeug bei der Versicherung einreichen.

O-Ton 3 (Bernd Engelien, 9 Sek.): "Wird das Auto durch einen Wildunfall mit einem Haarwild geschädigt, übernimmt die Teilkaskoversicherung beziehungsweise die Vollkaskoversicherung die Reparaturkosten."

Sprecherin: Die Kfz-Haftpflichtversicherung reicht dafür nicht aus, denn diese kommt ausschließlich für die Kosten auf, wenn Dritten durch den Wildunfall ein Schaden entsteht.

O-Ton 4 (Bernd Engelien, 23 Sek.): "Darunter fallen Personenschäden, zum Beispiel von Beifahrern im eigenen Pkw oder Sachschäden, die an anderen Pkws durch den Wildunfall entstehen. Übrigens: Kühe, Schafe, Pferde, Hunde und Katzen, die gelten nicht als Wildtiere, auch wenn das manch einem zu Hause so vorkommen mag. Sie zählen zu den Haus- und Nutztieren. Gute Versicherer übernehmen in der Teil- und Vollkasko aber auch hier den Schutz."

Abmoderationsvorschlag: Im Herbst ist wieder besonders viel Wild auf der Straße unterwegs. Deshalb immer schön umsichtig fahren. Mehr zum Thema "Wildunfälle" und was Sie machen müssen, wenn es doch mal gekracht hat, finden Sie unter Zurich.de.

Pressekontakt:

Zurich Gruppe Deutschland
Unternehmenskommunikation
Bernd O. Engelien
Deutzer Allee 1
50679 Köln
Deutschland

Telefon +49 (0) 221 7715 5638
Telefax +49 (0) 228 268 2809
bernd.engelien@zurich.com

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