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Presseinformation Herbert Grönemeyer

Berlin (ots)

Aus Anlass der Verurteilung zweier Paparazzi zu einjährigen Bewährungsstrafen nehmen wir als Anwälte von Herbert Grönemeyer hierzu Stellung.

Rechtsanwalt Dr. Daniel Krause, der das Strafverfahren begleitet hat und auch der Zeugenbeistand von Herrn Grönemeyer war, erklärt hierzu:

"Das Landgericht Köln hat den Fall umfassend und sehr gründlich aufgeklärt. Sein Urteil ist eine vollständige Rehabilitierung Herbert Grönemeyers von der verleumderischen Darstellung der verurteilten Paparazzi, von ihm grundlos angegriffen worden zu sein. Das Urteil stellt in beeindruckender Klarheit fest, dass Herbert Grönemeyer und seine Familie in eine Falle gelockt und gezielt geschädigt worden sind."

Als Medienanwälte, die den gesamten Fall begleitet und die Verfahren gegen die Verlage geführt haben, nehmen wir ergänzend wie folgt Stellung:

"Es ist eine Genugtuung, dass die Strafkammer des Landgerichts Köln nunmehr fünf Jahre nach dem Vorfall festgestellt hat, dass Herbert Grönemeyer eindeutig Opfer von Straftätern geworden ist. Das Strafurteil ist auch ein Meilenstein im Kampf gegen Falschberichterstattung von Boulevardmedien, weil deutlich wird, mit wem von den Zeitungen, die die Aussagen der verurteilten Paparazzi übernommen haben, zusammengearbeitet wurde.

Nachdem nunmehr feststeht, dass die Falschberichterstattung auf Straftaten beruhte, wird zu prüfen sein, in welcher Form hier von den beteiligten Verlagen eine Wiedergutmachung zu erfolgen hat."

Dr. Daniel Krause		Professor Dr. Christian Schertz
Rechtsanwalt			Rechtsanwalt

Pressekontakt:

Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
cs@schertz-bergmann.de

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