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Landgericht Stuttgart verurteilt Daimler erneut zu Schadensersatz im Abgasskandal

Bremen (ots)

Erneut hat das Landgericht Stuttgart die Daimler AG im Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (Az. 29 O 199/19). Es bestätigte dabei, dass der betroffene Mercedes Viano eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält. Dabei handelt es sich um ein Thermofenster. Dieses greift so in die Motorsteuerung ein, dass die Abgasrückführung nur unter Laborbedingungen, nämlich zwischen 20 und 30 Grad Celsius ausreichend funktioniert. Nur dann können die Grenzwerte für Stickoxidemissionen unterschritten werden. Darin sah es eine vorsätzliche sittenwidrige Täuschung des Käufers gemäß §826 BGB.

Der Kläger hatte im Juni 2015 einen gebrauchten Mercedes Viano erworben. Das Fahrzeug wies zu dem Zeitpunkt einen Kilometerstand von etwa 80.000 Kilometern auf. Nach vier Jahren in Gebrauch lag der Stand bei ca. 160.000 Kilometern. Ergebnis der erfolgreichen Klage war, dass der Kläger seinen Kaufpreis erstattet bekommt, abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen 80.000 Kilometer. Er erhält letztendlich für ein Fahrzeug mit 160.000 gefahrenen Kilometern noch knapp 13.000 Euro zurück - eine Summe, die so auf dem Gebrauchtwagenmarkt sicher nicht zu erreichen gewesen wäre.

Das Urteil reiht sich ein in eine Liste von einem knappen Dutzend verbraucherfreundlichen Urteilen, die alleine das Landgericht Stuttgart im Mercedes Abgasskandal gegen Daimler gesprochen hat. Hinzu kommen positive Entscheidungen von zahlreichen weiteren Landgerichten. Erst vor Kurzem hatte sich mit dem Oberlandesgericht Köln auch das erste Gericht in zweiter Instanz verbraucherfreundlich geäußert. Der Druck auf Mercedes wächst.

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HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als 5.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller zurück.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de

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