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LG Ravensburg verurteilt Volkswagen Bank GmbH erneut

Hamburg (ots)

Das Landgericht Ravensburg hat durch Urteil vom 07. Mai 2019 - 2 O 426/18 - gegenüber der Volkswagen Bank GmbH entschieden, dass ein VW-Kunde den Autokredit zur Finanzierung seines Dieselfahrzeuges nicht mehr bedienen muss. "Mit seiner neuen Entscheidung hat das Landgericht Ravensburg seine Rechtsprechung aus den früheren Urteilen vom 07. August 2018 - 2 O 259/17 - und vom 29. Januar 2019 - 2 O 240/18 -zu den Fehlern in den Vertragsunterlagen der Volkswagen Bank GmbH bestätigt", sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn. In den beiden vorausgegangenen Entscheidungen urteilte das Landgericht Ravensburg zudem, dass die Volkswagen Bank GmbH wegen der fehlerhaften Vertragsunterlagen für die Nutzung des Fahrzeugs bis zur Rückgabe keine Zahlungsansprüche gegen den Verbraucher hat. Ausgehend von diesen Grundsätzen erhält der Kunde nicht nur eine an das Autohaus gezahlte Anzahlung direkt von der Volkswagen Bank GmbH zurück, wenn er sein Widerrufsrecht wegen der fehlerhaften Vertragsunterlagen ausübt, sondern auch sämtliche Raten.

Der Kläger schloss am 10. März 2016 mit der Volkswagen Bank GmbH einen Darlehensvertrag über die Finanzierung eines VW Golf. Sodann widerrief der Kläger mehr als zwei Jahre später mit Schreiben vom 17. August 2018 seine Willenserklärung zum Abschluss des Darlehensvertrages. Die 14-tägige Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts beginnt nur zu laufen, wenn die Angaben im Darlehensvertrag die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. HAHN Rechtsanwälte hatte im Rahmen ihrer Rechtsprüfung mehrere Fehler in den Vertragsunterlagen der Volkswagen Bank GmbH festgestellt und diese im Wege einer Feststellungsklage für den Kläger geltend gemacht.

Die Ausübung des Widerrufsrechts unter Berufung auf die Fehler im Vertrag führt rechtlich zur Rückabwicklung des Darlehens- und des Kaufvertrages. Es handelt sich um sogenannte verbundene Geschäfte. Wirtschaftlich kann das Widerrufsrecht im Dieselskandal daher zielführend genutzt werden. HAHN Rechtsanwälte bietet betroffenen Verbrauchern eine kostenfreie Überprüfung hinsichtlich der Widerrufsmöglichkeit ihres Autokredits an. Die Kanzlei ist schon seit mehreren Jahren auf den Darlehenswiderruf spezialisiert und vertritt mehr als tausend Verbraucher bei der Rückabwicklung von Autokrediten nach Widerruf. Weitere Informationen finden Sie unter https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerrufsjoker-autokredit-widerrufen.

Pressekontakt:

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RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de

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