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Übergangsfrist zur Datenschutznovelle 2009 abgelaufen

Bonn (ots)

Die Übergangsfrist zur Datenschutznovelle ist am 31. August 2012 abgelaufen. Seitdem dürfen Unternehmen keine Adressbestände mehr verwenden, die nicht den Voraussetzungen der Datenschutznovelle entsprechen. Der Ablauf der Übergangsfrist sorgt für große Unsicherheit gerade unter E-Mail Versendern. Die kostenfreie "Checkliste: 23 Fragen zu E-Mail Marketing und Recht" schafft Klarheit.

Laut der Studie "Datenschutz im Dialogmarketing" (http://www.artegic.de/datenschutz) von artegic sehen 51,4 Prozent der deutschen Unternehmen eine Verunsicherung beim Thema Datenschutz in Unternehmen. 54,6 Prozent finden die aktuelle Rechtslage wenig transparent. Diese Unsicherheit zeigt sich auch in den Reaktionen auf den Ablauf der Übergangsfrist zur Datenschutznovelle 2009. Gerade E-Mail Versender fragen sich, inwiefern sie die Datenschutznovelle 2009 betrifft. Die "Checkliste: 23 Fragen zu E-Mail Marketing und Recht" hilft, die Unsicherheit bei Rechtsfragen im E-Mail Marketing zu beseitigen. Die Studie "Datenschutz im Dialogmarketing" wird am 09. September veröffentlicht.

Entgegen einer verbreiteten Ansicht ändert sich durch die Datenschutznovelle 2009 für E-Mail Versender im Prinzip nichts. Zwar läuft mit Wirkung zum 31. August 2012 eine Übergangsvorschrift im Bundesdatenschutzgesetz aus, nach der alte (vor dem 1. September 2009 erworbene) Kundendatenbestände vorübergehend weiterhin ohne die ab dem 1. September 2009 geltenden Einschränkungen, auch ohne Einwilligung zum Versand von Werbung genutzt werden konnten. Jedoch war dies im Wesentlichen nur für die klassische postalische Werbung relevant. Für E-Mail Werbung galten auch schon vor dem 1. September 2009 und unabhängig von der jetzt auslaufenden Übergangsfrist die strengeren Einwilligungsanforderungen des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).

Kostenfreier Download der Checkliste: 23 Fragen zu E-Mail Marketing und Recht

Nach dem großen Erfolg der letzten Checkliste und über 12.000 Downloads nehmen die artegic AG und die renommierte Kanzlei Bird&Bird die nun aktive Datenschutznovelle 2009 zum Anlass und veröffentlichen die 2. Auflage der "Checkliste: 23 Fragen zu E-Mail Marketing und Recht". Dr. Fabian Niemann (Bird & Bird) beantwortet Fragen rund um die Datenschutznovelle 2009 und zu allen wichtigen Rechtsthemen im E-Mail Marketing.

Checkliste kostenfrei herunterladen: http://www.artegic.de/email-und-recht

artegic AG - Know-how und Technologie für Online CRM

Die artegic AG bietet strategische Beratung, Technologien und Business-Services für Online CRM und Dialogmarketing per E-Mail, RSS, Mobile und Social Media. Die Online CRM Technologie ELAINE FIVE, über die monatlich mehr als 1,4 Mrd. Nachrichten verschickt werden, ermöglicht Marketing Automatisierung auf Basis selbst schärfender analytischer Profile. Zu den Kunden gehören z.B. RTL, Rewe und A.T.U.

Pressekontakt:

artegic AG
Zanderstraße 7
53177 Bonn

Tel: +49(0)228 22 77 97-0
Fax: +49(0)228 22 77 97-900

pr@artegic.de
http://www.artegic.de

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