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Neues Deutschland: zur Weigerung des Bundespräsidenten, einem Gesetz zur Privatisierung der Flugsicherung zuzustimmen

Berlin (ots)

Zuletzt vor 15 Jahren hat ein Bundespräsident durch
Verweigerung seiner Unterschrift ein Gesetz gestoppt. Auch damals 
ging's um die Flugsicherung. Während sie aber damals - nach einer 
Grundgesetz〜änderung - nur von einer Behörde in eine GmbH, die
DFS,  umgewandelt wurde, die 100-prozentig in Bundesbesitz ist, soll 
sie nun zu drei Vierteln an private »Investoren« verhökert werden.
 Offizielle Begründung: Brüssel hat per Verordnung den Himmel über 
den EU-Staaten zum »einheitlichen Luftraum« erklärt und 
»liberalisiert«: Flugsicherung - gemäß Grundgesetz auch in der BRD 
hoheitliche Staatsaufgabe - kann Privatunternehmen übertragen werden.
EU-weit böten sich einer privatisierten DFS Chancen. Vielleicht. Aber
von den Gewinnen flösse fortan nur noch ein Viertel in den 
Staatshaushalt. Daher der  Verdacht, dass es eher um kurzfristige 
Privatisierungserlöse geht.
 Doch nicht nur fiskalisch und verfassungsrechtlich ist solcherart 
Privatisierung der Flugsicherung höchst riskant. Sie würde, 
konstatierte der Besitzer der Fluggesellschaft LTU, »einer 
Gebührenerhöhung gleichgekommen, da ein Investor ja auch eine Rendite
verlangen darf«. Die kann man freilich auch durch Einsparung von 
Fluglotsen erhöhen, wie bei der - privaten - Skyguide AG in Zürich. 
Mit vollem Risiko wie beim nächtlichen Crash zweier fehlgeleiteter 
Flugzeuge am Himmel über dem Bodensee. Für die Entschädigung der 
Hinterbliebenen musste schon da die Bundesregierung aufkommen.

Rückfragen bitte an:

Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/29 78 17 21

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