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NRZ: Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Polizeigewalt in NRW sinkt

Essen (ots)

In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der Ermittlungsverfahren gegen Polizisten wegen mutmaßlich unzulässiger Gewaltausübung in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Das geht aus einer Antwort des NRW-Justizministeriums auf eine Anfrage der Neue Ruhr/Neue Rhein-Zeitung (NRZ, Freitagsausgabe und online) hervor.

Demnach wurde wegen Gewalt durch Polizisten im Jahr 2024 in 656 neue Fällen ermittelt. 2022 waren es noch 781 Fälle, danach zeichnete sich ein Rückgang ab: 709 Verfahren wurden 2023 neu registriert. Doch die Mehrheit dieser Verfahren werden eingestellt, weil es nicht genügend Beweise für eine Verurteilung gab. Nur sehr selten kommt es zu einer Anklage oder einem Strafbefehl.

Diese Fälle sind auch in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Nach fünfzehn Anklagen und Strafbefehlsanträgen im Jahr 2022 und sechzehn im Jahr 2023 sank die Zahl 2024 auf zwölf.

Für die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW sind die Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte kein Beleg für Fehlverhalten. "Viele Anzeigen enden ohne Schuldvorwurf, weil sich der Anfangsverdacht nicht bestätigt", so der Landesvorsitzende der GDP, Patrick Schlüter, auf Anfrage.

In NRW setze die Polizei bei Demonstrationen konsequent auf Deeskalation. Die Beamtinnen und Beamten werden von Anfang an geschult, Konflikte früh zu erkennen, offen zu kommunizieren und immer erst auf Gespräche und mehrmalige klare Ansprache zu setzen, bevor Zwang zur Option wird. "Das Deeskalationsmodell der Polizei NRW sorgt dafür, dass wir die Versammlungsfreiheit schützen und Gewalt so weit wie möglich verhindern, ohne bei konkreten Gefahren wegzuschauen", so Schlüter.

Laut Schlüter darf die NRW-Polizei Gewalt nur anwenden, wenn eine gegenwärtige Gefahr abgewehrt werden muss oder eine rechtmäßige Maßnahme sonst nicht umsetzbar wäre. "Das Gesetz verpflichtet uns, immer das mildeste geeignete Mittel zu wählen. Kommunikation, Ansprachen und deeskalierende Maßnahmen stehen immer zuerst." Erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind oder nicht erfolgversprechend sind, "dürfen Kollegen körperlichen Zwang einsetzen. Jede Anwendung wird dokumentiert. Das ist gesetzliche Pflicht und gelebte Praxis", erklärte Schlüter.

https://www.nrz.de/niederrhein/article410550380/ueber-600-verfahren-wegen-polizeigewalt-in-nrw-schlag-ging-direkt-aufs-auge.html

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