All Stories
Follow
Subscribe to Westfalenpost

Westfalenpost

Westfalenpost: Kommentar zur Facebook-Anhörung

Hagen (ots)

Jetzt senken sie wieder alle frustriert den Daumen und rufen entrüstet "gefällt mir nicht": Der Auftritt von Facebook-Chef Mark Zuckerberg im Europaparlament war erneut ein Beleg für die Hilflosigkeit der Politik im Umgang mit den Datensammelgiganten aus den USA. Milliardär Zuckerberg, der sich seit jeher mit der Aura des Unantastbaren umgibt, ließ die Abgeordneten eiskalt abblitzen und beantwortete die Fragen entweder ausweichend - oder gar nicht. Es gibt einen schönen Spruch: Man sollte nicht die Frösche um Erlaubnis bitten, wenn man den Teich austrocknen möchte. Heißt in diesem Fall: Weil Zuckerberg die Regeln für die sogenannte Anhörung formulieren durfte, trug die illustre Fragerunde nichts zur Aufklärung der jüngsten Skandale bei. Denn Facebook will keine Aufklärung. Das Unternehmen wird auch in Zukunft hemmungslos weiter Daten horten, denn das ist sein Geschäftsmodell. Und damit wären wir bei der Verantwortung des Einzelnen, also bei meiner und bei Ihrer: Niemand zwingt uns, die Geschäftsbedingungen von Facebook zu akzeptieren. Niemand zwingt uns, Mitglied zu sein. Soziale Netzwerke gibt es auch ohne Internet.

Pressekontakt:

Westfalenpost
Redaktion

Telefon: 02331/9174160

Original content of: Westfalenpost, transmitted by news aktuell

More stories: Westfalenpost
More stories: Westfalenpost
  • 16.05.2018 – 22:08

    Westfalenpost: Sigmar Gabriel - Mer kenne uns, mer helfe uns

    Hagen (ots) - Der Abgang ist eine Kunst. Es gibt den Abgang von der Bühne, "ab" lautet die schnöde Regieanweisung, und natürlich den Abschluss beim Turnen. Möglichst punktgenau, ohne Wackler oder Standfehler. Für eine schwierige, oft unterschätzte Übung gibt es hingegen kein Training und kaum Vorbilder: für den Abgang von der Politik. Zumeist ist er unfreiwillig und enttäuschend. Er macht einsam und leer. Der ...

  • 15.05.2018 – 21:33

    Westfalenpost: Beste Beweise / Kommentar von Joachim Karpa zum BGH-Urteil zur Dashcam

    Hagen (ots) - Mit einem Vollwaschmittel hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofes nichts zu tun. Das zur Erklärung, um von vorneherein für Klarheit zu sorgen. Gleichwohl, der Richterspruch wäscht alle die Autofahrer rein, die künftig Video-Aufnahmen ihrer Dashcams, die an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett installiert sind - aus dashboard und ...