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Westfalenpost: Gebot der Rücksichtnahme
Kommentar von Rolf Hansmann zur Raucher-Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Hagen (ots)

Es wird hitzige Diskussionen nach der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Rauchen geben. Die einen fühlen sich zum wiederholten Mal gegängelt in einer überreglementierten Welt, die anderen sehen sich in ihrer Ansicht bestätigt, dass sie vom Staat vor den wissenschaftlich erwiesenen Gesundheitsgefahren durch das Rauchen geschützt werden müssen.

Wo hört die persönliche Freiheit beim Rauchen auf, wann beginnt die Belästigung anderer Menschen? Der Bundesgerichtshof hat gut daran getan, keine allgemeingültigen rauchfreien Zeiten für Wohnungsbalkone festzulegen. Aber er hat richtigerweise das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme ganz hoch gehängt. Ein Gebot, das auch ein zeitweises Rauchverbot auf dem Balkon rechtfertigt.

Gerichte müssen immer dann eingreifen, wenn sich Menschen nicht verständigen können. Die stetig hohe Zahl der von der Justiz zu bearbeitende Nachbarschaftsstreitigkeiten zeigt, dass es vielerorts mit einem friedlichen Nebeneinander nicht weit her ist. Es wird ein ewiges Rätsel der Spezies Mensch bleiben: Warum können die - scheinbar - einfachsten Konflikte mit dem Mann oder der Frau von nebenan nicht in einem Gespräch beendet werden?

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