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Europäischer Rat akzeptiert Bedeutung des Dialogmarketings

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Am 15. Juni 2015 haben sich die Mitgliedstaaten im Rat auf die allgemeine Ausrichtung bei der europäischen Datenschutzreform geeinigt und den Weg für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament eröffnet. Der Rat erkennt das berechtigte Interesse der Wirtschaft an der Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke des Dialogmarketings ausdrücklich an. Auch das Parlament hatte dies bereits in seinem Beschluss vom 12. März 2014 betont. In den anstehenden Verhandlungen mit dem Parlament müssen jedoch noch Detailänderungen vorgenommen werden, um den Unternehmen tatsächlich eine effektive Ansprache von potentiellen Neukunden zu ermöglichen. Insbesondere die Vorschläge des Rates zur Zweckänderung und zu den Informationspflichten stellen unangemessene Hindernisse für Unternehmen dar. Der Deutsche Dialogmarketing Verband e.V. (DDV) wird sich in den weiteren Verhandlungen dafür einsetzen, dass Unternehmen in Europa ihre Waren und Dienstleistungen weiterhin effektiv bewerben können.

Die Justiz- und Innenminister im Rat der Europäischen Union haben sich am 15. Juni 2015 auf eine allgemeine Ausrichtung (General Approach) zur Reform der europäischen Datenschutzreform geeinigt. Auf der Grundlage der allgemeinen Ausrichtung werden jetzt die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat im Beisein der Europäischen Kommission beginnen. Dieser so genannte "informelle Trilog" findet vor dem Beschluss des offiziellen Standpunktes des Rates statt, damit das Parlament dem Standpunkt zustimmen wird. Auf diese Weise kann das Gesetzgebungsverfahren vermutlich bis zum Frühjahr 2016 abgeschlossen werden. Danach soll eine Übergangsfrist von zwei Jahren gelten, bis die Datenschutzgrundverordnung wirksam wird.

Die heute beschlossene allgemeine Ausrichtung erkennt das berechtigte Interesse an der Durchführung von Dialogmarketing ausdrücklich an. In den Detailregelungen finden sich jedoch noch zahlreiche Hindernisse für effektives Dialogmarketing, die in den Verhandlungen mit dem Parlament ausgeräumt werden sollten. Unternehmen können nur dann Neukunden gewinnen, wenn ihnen gut sortierte Anschriften potentieller Interessenten zur Verfügung stehen. Im Entwurf des Rates finden sich jedoch unangemessene Hindernisse dafür. Die Zweckbindungsregelung und die Informationspflichten behindern die Neukundengewinnung im Vergleich zum geltenden Recht unangemessen.

"Die Position des Rates zum Dialogmarketing ist im Grundsatz zu begrüßen. Die vorgeschlagenen Regelungen setzen den politischen Willen jedoch im Detail nicht um. Damit gefährdet der Vorschlag den Erfolg der europäischen Wirtschaft. Rat und Parlament müssen in den weiteren Verhandlungen Lösungen finden, um einen angemessenen Ausgleich zwischen einem wirksamen Datenschutz und funktionierenden Rahmenbedingungen für die Wirtschaft herzustellen", so Patrick Tapp, Präsident des DDV.

Pressekontakt:

Boris von Nagy, Leiter Kommunikation
b.vonnagy@ddv.de
http://www.ddv.de

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