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Double-Opt-In: DDV fordert höchstrichterliches Machtwort zu Bestätigungs-E-Mails

Main (ots)

Berichte in Online-Meldungen, wonach ein Urteil vom 16. Dezember 2014 des Amtsgerichts Pankow auf Rechtswidrigkeit einer im Rahmen eines Double-Opt-In-Verfahrens (DOI) versendeten Bestätigungs-E-Mail erkannt habe, weist der DDV als sachlich nicht richtig zurück. Dies nimmt der DDV zum Anlass, um von den Gerichten endlich Klarstellung bezüglich der Bestätigungs-E-Mail im DOI-Verfahren zu fordern. Bereits das Urteil des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2012 hatte Verunsicherung gebracht - wobei dieses aber die vom Bundesgerichtshof (BGH) bereits 2011 festgestellte grundsätzliche Eignung des DOI-Verfahrens für E-Mail-Werbung völlig verkennt. Dazu äußert sich DDV-Präsident Patrick Tapp wie folgt:

"Das DOI-Verfahren hat sich im Interesse des Verbraucherschutzes in ganz weitem Maße in der Praxis durchgesetzt. Dies völlig zu Recht, denn es stellt sicher, dass nur derjenige elektronische Werbung wie zum Beispiel Newsletter erhält, der diese auch zuvor ausdrücklich angefordert hat. Die durch die jüngste Berichterstattung wieder aufgeflammte Verunsicherung der Branche bezüglich der Bestätigungs-E-Mail zeigt den dringenden Bedarf, hier im Sinne von Verbraucherschutz und Unternehmensinteressen für Klarstellung zu sorgen." Tapp weiter: "Der DDV fordert daher dringend eine höchstrichterliche Rechtsprechung, die das vom BGH als sachgerecht beurteilte DOI-Verfahren insbesondere auch gegen wettbewerbsrechtliche Beanstandungen der Bestätigungs-E-Mail absichert. Wenn dies die Gerichte nicht leisten können, so ist der Gesetzgeber gefordert".

Dies gilt nach Auffassung des DDV umso mehr, als Einzelmeinungen, die der Bestätigungsmail im Double-Opt-In-Verfahren einen Werbecharakter beimessen, der ganz überwiegenden Meinung in Rechtswissenschaft und Gerichtspraxis gegenüber stehen.

Pressekontakt:


DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.
Ludger Kersting, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hahnstr. 70, 60528 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 401 276 500, Fax: (069) 401 276 599

l.kersting@ddv.de
http://www.ddv.de

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